Kostenerstattung
Kostenerstattung für die staatlichen Berufsschulen an den Hessischen Berufsbildungswerken
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist Schulträger von zwei Beruflichen Schulen. Es stellt den Schulen die für den Unterricht notwendigen Räumlichkeiten und deren (technische) Ausstattung zur Verfügung und ist verantwortlich für die Unterhaltung und Verwaltung der Schule.
Die Staatlichen Berufsschulen Nord- und Südhessen sind aus ihrem Werdegang heraus eng an die Berufsbildungswerke Nord- bzw. Südhessen angebunden. Die Berufsbildungswerke übernehmen daher teilweise Aufgaben des Schulträgers. Die entstehenden Kosten werden den Berufsbildungswerken erstattet.
Die Berufsbildungswerke und die Staatlichen Berufsschulen fördern gemeinsam junge Menschen mit Behinderung. Sie unterstützen die individuelle Entwicklung von jungen Menschen, für die eine Berufsausbildung nur mit den besonderen Hilfen des Berufsbildungswerkes (BBW) und der Staatlichen Berufsschule möglich ist. Die jungen Menschen werden von einem Team bestehend aus Ausbildern, Lehrern und Sozialpädagogen, Psychologen und Physiotherapeuten umfassend unterstützt und beraten. Ziele und Förderung werden individuell mit jedem Auszubildenden erarbeitet und geplant.
Das Land Hessen finanziert die Staatlichen Berufsschulen über die hessischen Berufsbildungswerke z.Zt. mit rd. 1 Mio Euro jährlich.