Allgemeine Informationen
Assistenzhunde sind unter Beachtung des Tierschutzes und des jeweiligen individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderung speziell ausgebildete Hunde, die aufgrund ihrer Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt sind, dem jeweiligen Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Eine Unterscheidung erfolgt oftmals nach Blindenführhunden, Servicehunden sowie (medizinischen) Signalhunden.
Nach Schätzungen sind aktuell ca. 3.000 Assistenzhunde (inklusive Blindenführhunde) in ganz Deutschland im Einsatz.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt in § 12e, dass Menschen mit Behinderung der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf.
Zudem ist seit dem 1. März 2023 die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft. In dieser Verordnung werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt.
Zusätzlich sieht die AHundV eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie das Erstellen eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung vor. Hierdurch wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen Assistenzhund handelt und dieser speziell für den Ausweisinhaber ausgebildet ist (Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft).
Die Anerkennung eines Hundes als Assistenzhund wird befristet ausgestellt und bleibt bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Assistenzhundes gültig.
Sofern sich der Erstwohnsitz des Menschen mit Behinderung in Hessen befindet oder ein Umzug aus dem Ausland nach Hessen stattfindet, ist das Regierungspräsidium Gießen für die Anerkennung des Assistenzhundes sowie für die Ausstellung der entsprechenden Ausweisdokumente zuständig.