Bundesauftragsverwaltung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Seit dem 01.01.2015 ist das Regierungspräsidium Gießen zuständige Stelle für den Abruf der Bundeserstattung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Hessen, sowie der anschließenden Weiterleitung der Erstattung an alle Sozialhilfeträger in Hessen.
Das RP Gießen ist auch zuständig für
- die Nachweisführung gegenüber dem Bund, in welcher Höhe Gelder für diese Sozialleistung vereinnahmt und verausgabt wurden.
- die Fachaufsicht über die örtlichen Sozialhilfeträger in Mittelhessen sowie den überörtlichen Sozialhilfeträger Hessens.
Anträge auf Grundsicherung sind bei den örtlich zuständigen Sozialhilfeträgern zu stellen. Eine Übersicht der Ansprechpartner der einzelnen Sozialhilfeträger finden Sie nachfolgend:
Stadt Wetzlar: https://www.wetzlar.de/vv/produkte/tsabus/188010100000017842.php#SP-vv-product:2Öffnet sich in einem neuen Fenster
Landkreis Gießen:
https://www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales/soziales/sozialhilfe/grundsicherungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Landkreis Lahn-Dill:
https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/soziales/grundsicherung/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Landkreis Limburg-Weilburg:
https://buergerservice.landkreis-limburg-weilburg.de/buergerservice-2/leistungen/HES:entry:49516-VLR/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-nach-sgb-xii/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Landkreis Marburg-Biedenkopf:
https://www.marburg-biedenkopf.de/vv/produkte/tsabus/grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung__sozialhilfe__8967187.phpÖffnet sich in einem neuen Fenster
Landkreis Vogelsberg:
https://www.vogelsbergkreis.de/buerger-service/soziale-leistungen-hilfen/sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung/Öffnet sich in einem neuen Fenster