Drei junge Studenten schreiben eine Prüfung.

Verwaltungsfachangestellte/-r

Lesedauer:8 Minuten

Verwaltungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter dualer Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird in Hessen in der kombinierten Fachrichtung „Landes- und Kommunalverwaltung“ ausgebildet.

Neben dem Besuch der Berufsschule werden fach-theoretische Inhalte im Rahmen einer „Dienstbegleitenden Unterweisung (DU)“ als Teil der praktischen Ausbildung unterrichtet. Diese Schulung wird von vielen Behörden an den Hessischen Verwaltungsschulverband übertragen.

Die Ausbildung dauert regelmäßig 36 Monate. In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres erfolgt eine schriftliche Zwischenprüfung, gegen Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung mit vier schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Inhalt der bürgerorientierten praktischen Prüfung ist eine arbeitsalltägliche Aufgabe zu einem Wunschthema in einem geeigneten Arbeitsbereich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Abschluss von Verwaltungsangestellten mit mehrjähriger Erfahrung in denselben oder gleichartigen Arbeitsbereichen auch nebenberuflich erworben werden.

Die spätere Tätigkeit der Verwaltungsfachangestellten liegt in der Umsetzung von Rechtsgrundlagen oder in angrenzenden Aufgabenbereichen der Landes- oder Kommunal-Behörden.

Sie ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften an, beraten Bürger/-innen und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit.

Verwaltungsfachangestellte in Bereichen mit Querschnittsaufgaben beschaffen und bewirtschaften unter öffentlich-rechtlichen Vorgaben sowie ökonomischen und ökologischen Aspekten Material und langlebige Wirtschaftsgüter. Sie besitzen aber auch ausreichende Kenntnisse für die Bearbeitung von Personal- oder Finanzangelegenheiten.

Der Einsatz moderner Informations-und Kommunikationssysteme ist heute Standard in der Ausbildung.

Dieser Abschluss ist Basisausbildung für die Fortbildungsprüfung „Verwaltungsfachwirt/-in“.

Nachfolgend finden Sie Informationen und alle nötigen Formulare als download sowie Musterprüfungen für Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Über die nachstehenden Links erreichen Sie unsere Online-Portale für den Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis in den Ausbildungsberufsbildern „Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter“ und „Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste“ sowie das jeweilige Portal zum Antrag auf Änderung (Verkürzung, Verlängerung) bzw. zur Löschung des Eintrages.

Über den Link „Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung“ melden Sie als Ausbildungsbehörde Ihre Auszubildende/Ihren Auszubildenden spätestens drei Monate vor dem geplanten Prüfungstermin zur Abschlussprüfung, ggfs. zu den Wiederholungsprüfungen an.

Bitte beachten Sie:

- Der Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis ist ausschließlich über dieses Portal zu stellen!

- Mit diesen Antragsverfahren haben Sie die Möglichkeit, den Bescheid per Rückkanal zu beziehen. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung per Mail einem Link sowie über die von Ihnen im Formular eingetragene Mobilfunknummer eine SMS mit einem Passwort und können damit den Bescheid innerhalb von 10 Tagen von der Landesplattform Hessen.drive downloaden.

- Weitere Informationen stehen Ihnen in den speziellen Seiten der Ausbildungsberufsbilder zur Verfügung.

Nebenberuflicher Abschluss

Aus diversen Gründen werden Angestellte in der öffentlichen Verwaltung über mehrere Jahre mit Tätigkeiten betraut, die denen einer/-s ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten entsprechen, können aber im Personalmanagement nicht eindeutig eingestuft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch diese Personen einen anerkannten Berufsabschluss erwerben.

Neben den entsprechenden, nachgewiesenen Erfahrungen aus der Tätigkeit sind theoretische Kenntnisse der berufstheoretischen Schwerpunkte erforderlich, welche oft bis zur Prüfung in einem nebenberuflichen Lehrgang erarbeitet werden müssen.

Die sogenannten "Externen"-Absolventen absolvieren mit den Auszubildenden die Abschlussprüfung.

Informationen zu Inhalten der Ausbildung, die Prüfungsordnung, Hinweise zur Prüfung und insbesondere zur praktischen Prüfung finden Sie unter VFA.

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