Verwaltungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter dualer Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird in Hessen in der kombinierten Fachrichtung „Landes- und Kommunalverwaltung“ ausgebildet.
Neben dem Besuch der Berufsschule werden fach-theoretische Inhalte im Rahmen einer „Dienstbegleitenden Unterweisung (DU)“ als Teil der praktischen Ausbildung unterrichtet. Diese Schulung wird von vielen Behörden an den Hessischen Verwaltungsschulverband übertragen.
Die Ausbildung dauert regelmäßig 36 Monate. In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres erfolgt eine schriftliche Zwischenprüfung, gegen Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung mit vier schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Inhalt der bürgerorientierten praktischen Prüfung ist eine arbeitsalltägliche Aufgabe zu einem Wunschthema in einem geeigneten Arbeitsbereich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Abschluss von Verwaltungsangestellten mit mehrjähriger Erfahrung in denselben oder gleichartigen Arbeitsbereichen auch nebenberuflich erworben werden.
Die spätere Tätigkeit der Verwaltungsfachangestellten liegt in der Umsetzung von Rechtsgrundlagen oder in angrenzenden Aufgabenbereichen der Landes- oder Kommunal-Behörden.
Sie ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften an, beraten Bürger/-innen und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit.
Verwaltungsfachangestellte in Bereichen mit Querschnittsaufgaben beschaffen und bewirtschaften unter öffentlich-rechtlichen Vorgaben sowie ökonomischen und ökologischen Aspekten Material und langlebige Wirtschaftsgüter. Sie besitzen aber auch ausreichende Kenntnisse für die Bearbeitung von Personal- oder Finanzangelegenheiten.
Der Einsatz moderner Informations-und Kommunikationssysteme ist heute Standard in der Ausbildung.
Dieser Abschluss ist Basisausbildung für die Fortbildungsprüfung „Verwaltungsfachwirt/-in“.
Nachfolgend finden Sie Informationen und alle nötigen Formulare als download sowie Musterprüfungen für Zwischen- und Abschlussprüfungen.