Eine Praktikantin oder Auszubildende arbeitet am Notebook.

Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierung (EQ) in den Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte“ und „Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste im (öffentlichen Dienst)“

Die Einstiegsqualifizierung ist ein vier- bis maximal zwölf-monatiges gefördertes Praktikum in Voll- oder Teilzeit, welches bestimmten Jugendlichen und jungen Erwachsenen Fähigkeiten für eine spätere Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vermitteln soll.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin, aber auch das aufnehmende Unternehmen/die Behörde als Praktikumsgeber loten über einen vereinbarten Zeitrahmen Interessen und Talente für berufsbezogene Tätigkeiten und Aufgaben aus und machen Erfahrungen in Kompetenzen zu Arbeits- und Teamfähigkeit.

Praktikanten erhalten vom Praktikumsgeber eine Vergütung, welche nicht dem Mindestlohngesetz oder den Vorgaben einer Mindestvergütung für Auszubildende entsprechen muss. Das Unternehmen / die Behörde erhält im Rahmen der Förderung einen Zuschuss zur Vergütung (bis zu einer Höchstgrenze) und einen Pauschalbetrag zu den vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen. Weitere Sach- und Personalkosten sind nicht förderfähig.

Erste Anlaufstelle für Interessierte ist die Agentur für Arbeit. Hier werden die persönlichen Fördervoraussetzungen der Interessierten geprüft und Praktikumsplatzangebote von Unternehmen/Behörden zur Vermittlung registriert. Aber auch außerhalb dieser Vermittlung können Interessierte Unternehmen/Behörden direkt auf ein Praktikum ansprechen oder Unternehmen/Behörden entsprechende Stellen ausschreiben.

Der Antrag auf Förderung wird durch den Praktikumsgeber bei der Agentur für Arbeit nach Vertragsabschluss, aber vor Beginn der Maßnahme gestellt. Der Vertrag muss bei der für den entsprechenden Ausbildungsberuf zuständigen Kammer bzw. Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Registrierung und Prüfung vorgelegt werden.

Grundlage des Praktikums ist immer eine Vereinbarung (Praktikumsvertrag), zusätzlich sollte ein Praktikumsplan erstellt werden. Die Inhalte lehnen sich an die Vorgaben für einen entsprechenden Ausbildungsvertrag an und können zur Klarstellung und Rechtssicherheit, aber auch aus organisatorischen Gründen (z. B. für den Förderantrag, für die Registrierung bei der Kammer) schriftlich festgehalten werden.

Eine Einstiegsqualifizierung beginnt mit einer Probezeit, welche sich nach der Praktikumsdauer richtet. In dieser Probezeit kann jeder Partner die Vereinbarung ohne Angabe eines Grundes kündigen, danach gelten regelmäßig Kündigungsfristen wie in einem regulären Ausbildungsverhältnis (siehe auch § 22 BBiG).

Es besteht ein Urlaubsanspruch gemäß den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG).

Eine Vergütung soll vereinbart werden.

Zum Ende der Maßnahme erhält der Praktikant / die Praktikantin ein Zeugnis vom Vertragspartner und ggfs. ein Zertifikat der zuständigen Kammer/Zuständigen Stelle BBiG.

Eine erfolgreiche EQ-Maßnahme kann direkt in ein Ausbildungsverhältnis übergeleitet werden. Ansonsten können ausreichend lange Praktika eine vorgeschriebene Ausbildungsdauer bis zu 12 Monate verkürzen.

Nähere Details zur EQ-Maßnahme mit Zielführung in die Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte“ und „Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (öffentlicher Dienst)“ in Hessen, finden Sie in unserem Informationsblatt „Die Einstiegsqualifizierung im Überblick“ (siehe nachfolgend unter -Weitere Informationen-).

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Zuständige Stelle

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