Eine junge Auszubildende sitzt am Schreibtisch und lächelt in die Kamera.

Verwaltungsfachwirt/-in

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Fortbildungsprüfung zum/zur „Verwaltungsfachwirt/-in“

Die Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in ist praktisch die „Meisterprüfung“ für die Verwaltungsberufe: „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ und die Laufbahnprüfung „mittlerer Dienst in der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungswirt)“.

Neben der Basisausbildung ist für die Zulassung eine mehrjährige Erfahrung im Berufsbild und die regelmäßige Teilnahme an einem nebenberuflich stattfindenden mehrjährigen Vorbereitungslehrgang erforderlich.

Spätestens nach 24 Monaten Lehrgang muss ein 1. Prüfungsteil (3 schriftliche Aufsichtsarbeiten) positiv absolviert werden, zeitnah zum Ende des Lehrganges folgen in einem 2. Teil (2 schriftliche Aufsichtsarbeiten) und abschließend die Anfertigung und Vorstellung einer praktischen Projektarbeit aus einem Aufgabengebiet der Anstellungsbehörde.

Neben den genannten Basisausbildungen können für die Prüfungszulassung andere Ausbildungsberufe der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, wenn diese nachweisbar zu einem Großteil verwaltungs- und haushalts-rechtliche (öffentliches Haushaltswesen) sowie verwaltungsbetriebswirtschaftliche Aspekte beinhalten (z. B. Fachkraft in Arbeitsagenturen).

Eine Kopie des Ausbildungszeugnisses und ein Stoffplan der Ausbildung, sowie eine Arbeitsplatzbeschreibung sind dem Antrag beizufügen.

Die Zulassung sogenannter „anderer Bewerber“ (ohne entsprechende Ausbildung) ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Bewerber ausreichende einschlägige Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten nachweisen kann, die einer der fortbildungsbezogenen Ausbildungen entsprechen. Der Nachweis muss im Rahmen des Antragsverfahrens durch Zeugnisse, Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen o. ä. erfolgen – ein Nachweis der mehrjährigen einschlägigen Tätigkeit ist zudem erforderlich.

Da in beiden Situationen das Zulassungsverfahren mehr Zeit beansprucht, muss der Antrag mindestens 3 Monate vor Lehrgangsbeginn der Zuständigen Stelle vorliegen.

Prüfungen

Die Veröffentlichung von Klausuren auf unserer Homepage dient dem Zweck, den Prüflingen eine Vorstellung zu verschaffen, welche Art von Klausur sie in der Prüfung erwartet.

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