Fortbildungsprüfung zum/zur „Verwaltungsfachwirt/-in“
Die Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in ist praktisch die „Meisterprüfung“ für die Verwaltungsberufe: „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ und die Laufbahnprüfung „mittlerer Dienst in der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungswirt)“.
Neben der Basisausbildung ist für die Zulassung eine mehrjährige Erfahrung im Berufsbild und die regelmäßige Teilnahme an einem nebenberuflich stattfindenden mehrjährigen Vorbereitungslehrgang erforderlich.
Spätestens nach 24 Monaten Lehrgang muss ein 1. Prüfungsteil (3 schriftliche Aufsichtsarbeiten) positiv absolviert werden, zeitnah zum Ende des Lehrganges folgen in einem 2. Teil (2 schriftliche Aufsichtsarbeiten) und abschließend die Anfertigung und Vorstellung einer praktischen Projektarbeit aus einem Aufgabengebiet der Anstellungsbehörde.