Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat die zentrale Aufgabe, Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einzugliedern. Dieses Ziel erfordert von den verantwortlichen Fachkräften eine hohe berufsfachliche Qualifikation und besondere arbeitspädagogische Fähigkeiten.
Auf der Grundlage der (Bundes-) „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ gibt es in Hessen eine entsprechende Prüfungsordnung, nach der die Zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen landesweite Prüfungen zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ organisiert.
Im Vorfeld der Prüfung wird von den Bewerbern in der Regel ein Lehrgang bei einem hessischen Bildungsträger besucht.
Die Teilnahme an der Prüfung ist antragsgebunden, eine Zulassung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen und vorheriger Zahlung der Prüfungsgebühr von aktuell 205€ von der Zuständige Stelle erteilt.