Ein Mann mit prothetischem Arm befestigt eine Platine mit Lötkolben und Pinzette.

Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat die zentrale Aufgabe, Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einzugliedern. Dieses Ziel erfordert von den verantwortlichen Fachkräften eine hohe berufsfachliche Qualifikation und besondere arbeitspädagogische Fähigkeiten.

Auf der Grundlage der (Bundes-) „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ gibt es in Hessen eine entsprechende Prüfungsordnung, nach der die Zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen landesweite Prüfungen zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ organisiert.

Im Vorfeld der Prüfung wird von den Bewerbern in der Regel ein Lehrgang bei einem hessischen Bildungsträger besucht.

Die Teilnahme an der Prüfung ist antragsgebunden, eine Zulassung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen und vorheriger Zahlung der Prüfungsgebühr von aktuell 205€ von der Zuständige Stelle erteilt.

Hinweis!

Hinweis zum Zuständigkeitswechsel im Bereich gFAB:

Der Aufgabenbereich „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)“ wird ab dem 01.06.2026 organisatorisch von Dezernat 22 auf Dezernat 62 übertragen. Die künftigen Ansprechpartner finden Sie unten bereits aufgelistet. 

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