Eine junge Frau arbeitet am Computer während der Ausbilder etwas erklärt.

Ausbildereignungsprüfung

Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse

Ausbilderinnen und Ausbilder müssen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) persönlich und fachlich geeignet sein. Bestandteil der fachlichen Eignung sind u.a. berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Nähere Regelungen zur Berufs- und Arbeitspädagogik sind in einer entsprechenden Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgehalten.

Der Nachweis der Ausbildereignung ist in der Regel durch die Teilnahme an einer Prüfung nachzuweisen (AdA-Prüfung).Zur Gestaltung dieser Prüfung im Bereich des öffentlichen Dienstes im Lande Hessen wurde eine Prüfungsordnung erstellt. Die Teilnahme an der Prüfung, die einen Besuch eines berufsbegleitenden Lehrgangs voraussetzt, ist antragsgebunden.

Für Teilnehmer an einer Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der VFW-Fortbildung die AdA-Prüfung nach einem verkürzten Lehrgang abzulegen.

Für Ausbilderinnen und Ausbilder, die in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, stellen Befreiungsvorschriften sicher, dass diese auch weiterhin kein AEVO-Prüfungszeugnis vorlegen müssen. Befreiungstatbestände sind im Einzelfall zu prüfen.