Junge Studierende lächeln in die Kamera.

Begabtenförderung

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dieser Förderung junge, leistungsstarke Ausbildungsabsolventen sowie leistungsbereite Berufsanfänger unterrepräsentierter Personengruppen in deren persönlicher und beruflicher Entfaltung.

Die Förderung kann in Form:

  • eines Aufstiegsstipendiums gewährt werden. Hiermit können vorqualifizierte Bewerber Fördermittel zu einem Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium enthalten. Dieses Programm steht unter der ausschließlichen Federführung der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung Bonn. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie daher unter: www.sbb-stipendien.deÖffnet sich in einem neuen Fenster oder info@aufstiegsstipendium.info;

oder in Form

  • des Weiterbildungsstipendiums erfolgen. Dieses Programm fördert unmittelbar-berufliche und -persönliche Weiterbildungsmaßnahmen. Für die Stipendiatenauswahl in diesem Bereich ist die jeweilige Zuständige Stelle des absolvierten Ausbildungsberufes zuständig.

Die Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz beim Regierungspräsidium Gießen ist im Bereich "Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium" für in Hessen ausgebildete Fachkräfte der Berufsbilder:

  • Verwaltungsfachangestellte/-r;
  • Fachangestelle/-r für Bürokommunikation und
  • Fachangestellte/-r für Medien und Informationsdienste (öffentlicher Dienst);

zuständig.

Ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und welche Maßnahmen gefördert werden können, erfahren Sie hier sowie auf der Internetseite der geschäftsführenden Institution (siehe Links).

Abgabestichtag des Aufnahmeantrages ist der 15.11. (Datum des Poststempels) für den Förderzeitraum ab 01.01. des Folgejahres. Den Aufnahmenatrag finden Sie als Download auf dieser Seite.

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