Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage am Standort „Sinnerhöfchen“ in Haiger immissionsschutzrechtlich genehmigt. Betreiberin der Anlagen mit dem Projektnamen „Haiger II“ ist die ENTEGA regenerativ GmbH mit Sitz in Darmstadt. „Die Windenergieanlage wird einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten“, sagt Regierungsvizepräsident Martin Rößler.
Die genehmigte Windenergieanlage vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2 hat eine Nabenhöhe von 160Meter, einen Rotordurchmesser von 138,25Meter sowie eine Gesamthöhe von fast 230 Meter. Die Nennleistung von 4,2Megawatt soll nach Prognosen der Antragstellerin und künftigen Betreiberin insgesamt einen Stromertrag von circa 12.600 Megawattstunden (MWh) pro Jahr erzeugen. Damit könnten insgesamt etwa 3.150 Drei-Personen-Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken. Allein durch den Betrieb der Anlage könnte fast die Hälfte des privaten Stromverbrauchs der Stadt Haiger mit ihren rund 19.300 Einwohnern abgedeckt werden.
Der Standort der Windenergieanlage „Haiger II“ befindet sich im Lahn-Dill-Kreis in der Stadt Haiger, nordwestlich der Ortsteile Steinbach und Seelbach sowie südwestlich des Ortsteiles Dillbrecht und Fellerdilln. In unmittelbarer Nachbarschaft dazu befindet sich der Windpark „Haiger I“ in der Gemarkung Steinbach, in dem sechs Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je etwas über zwei Megawatt betrieben werden. Wegen der räumlichen Nähe und des funktionalen Zusammenhangs, beide liegen im gleichen Windvorranggebiet, bilden die sieben Anlagen eine gemeinsame Windfarm. Zu dem Antrag gehörten auch Baustellen- und Wartungseinrichtungen, Lager, Kranstell- und Vormontageflächen, notwendige Rodungen und Wiederaufforstungen sowie naturschutzrechtliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Das Genehmigungsverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Stadt Haiger hatte zu dem Vorhaben ihr Einvernehmen nicht erteilt. Als Gründe wurden Belästigungen durch Lärm und Rotorschlag angeführt sowie die Erhöhung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung von 1.000Meter auf 1.500Meter gefordert.
Die Prüfung der vorgebrachten Gründe durch das Regierungspräsidium ergab, dass das Einvernehmen zu Unrecht versagt worden war. Die Richtwerte für Schall werden demnach eingehalten und Schlagschatten wird durch entsprechende Auflagen zur Abschaltung vermieden. Außerdem ist die Forderung nach einer pauschalen Abstandserhöhung nicht mit den Zielvorgaben der Windvorranggebiete und den Maßgaben des Teilregionalplan Energie Mittelhessen vereinbar. Das Einvernehmen wurde daher durch das Regierungspräsidium Gießen ersetzt.