Lärm, mechanische Schwingungen (Vibrationen), optische Strahlung und elektromagnetische Felder
Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Er kann zu Schwerhörigkeit, aber auch zu erhöhtem Unfallrisiko oder verminderter Arbeitsleistung führen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gibt für Lärm Expositionsgrenzwerte vor, deren Überschreitung betriebliche Abhilfe- bzw. Schutzmaßnahmen erfordern.
Vibrationen treten zumeist bei handgeführten Maschinen oder in Fahrzeugen auf. Sie können degenerative Veränderungen der Knochen bzw. Belastungen der Wirbelsäule bewirken. Daher sind generell schwingungsarme Technologien zu bevorzugen. Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen sind ebenfalls in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgeschrieben.
Auch durch optische Strahlung z.B. beim Schweißen oder beim Umgang mit Lasern und durch elektromagnetische Felder können Beschäftigte gefährdet werden. Daher sind generell sichere Arbeitsmittel auszuwählen, die Mitarbeiter sind zu schulen und gegebenenfalls sind auch Expositionsmessungenvorzunehmen. Optische Strahlung kann insbesondere eine Schädigung der Augen und der Haut hervorrufen. Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung gilt zumSchutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen.
In Hessen ist die Arbeitsschutzbehörde bei denRegierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelt.Ihnen unterliegt die Überwachung betrieblicher Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor physikalischen Einwirkungen.