Die Merkzeichen

Hier finden Sie Informationen zu den Bedeutungen der verschiedenen Merkzeichen und den gesundheitlichen Voraussetzungen für ein oder mehrere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Bedeutungen der Merkzeichen

  • Merkzeichen "G" - erhebliche Gehbehinderung
  • Merkzeichen "B" - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • Merkzeichen "aG" - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Merkzeichen "H" - Hilflosigkeit
  • Merkzeichen "RF" - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • Merkzeichen "Bl" - Blind
  • Merkzeichen "TBl" - Taubblind
  • Merkzeichen"1.Kl" - Benutzung der 1.Wagenklasse mit Fahrausweisfür die 2.Wagenklasse
  • Merkzeichen "GI" - Gehörlos

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung einer "dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit" bei Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 bzw. 40.

Nachteilsausgleich für Behinderte:

Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde:

  • Parkerleichterungen für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen in Hessen
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung/ -ermäßigung
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit Eigenbeteiligung / ohne Eigenbeteiligung / Kraftfahrzeugsteuerbefreiung -ermäßigung

Nachteilsausgleiche bei der Lohn- und Einkommenssteuer:

  • Pauschbetrag
  • Außergewöhnliche Belastung
  • Werbungskosten

Nachteilsausgleiche im Bereich von Kommunikation und Medien:

  • Befreiung/Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • Preisermäßigung bei den Telefongrundgebühren
  • Zusatzgeräte und Spezialtelefone
  • Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Rentenversicherung