Das Bundesinnenministerium hat dem Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige zugestimmt.
Die Aufnahmeanordnung gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde am 05.06.2023 im Staatsanzeiger des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. Das Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige wurde entsprechend der Aufnahmeanordnung am 31.12.2023 beendet.
Der Online- Antrag steht seit dem 01.01.2024 nicht mehr zur Verfügung. Anträge werden nicht mehr entgegen genommen, gleich auf welchem Wege. Derzeit werden noch bis zum 31.12.2023 eingereichte Anträge bearbeitet, die vollständig abgegeben wurden.
Die Antragsteller werden entsprechend per E-Mail über den Stand des Antrags unterrichtet. Hierbei wird der Weg der Nachreichung bekannt gegeben, insoweit nur geringe Nachforderungen notwendig sind.
Fragen können gerne per E-Mail an das Funktionspostfach ( LapA.RPGI@rpgi.hessen.de) übersandt werden.