Eine neue Möglichkeit für Geflüchtete in Hessen, gesetzliche Leistungen zu erhalten, wird ab Herbst 2024 eingeführt: die Bezahlkarte.
Alle Informationen und Verfahren rund um das Thema Bezahlkarte in Hessen werden künftig auf unserer Webseite zu finden sein. Es werden zudem FAQs für die Leistungsberechtigten selbst auf dieser Seite veröffentlicht und laufend aktualisiert werden.
Das Regierungspräsidium Gießen fungiert zum einen als Leistungsbehörde nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in allen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) des Landes Hessen und zum anderen als operative Koordinierungsstelle für die Bezahlkarte im Land Hessen.
Was macht die operative Koordinierungsstelle?
Die operative Koordinierungsstelle im RP Gießen ist zuständig für die Einführung und fachliche Umsetzung der Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) und in den Kommunen in Hessen. Wir fungieren als Ansprechpartner zwischen Land und Kommunen, sowie zwischen Land und Dienstleister.
Ab November wird diese Seite sukzessive mit Informationen gefüllt werden.