Youtube Video: Ein Tag mit Umweltreferendarin Jamie Lötzer beim Regierungspräsidium Gießen

:Dauer: 3 Minuten, 15 Sekunden
Umweltreferendarin Jamie Lötzer

Referendariat in der Umweltverwaltung – Ausbildungsrichtung Umwelttechnik

Der zweijährige Vorbereitungsdienst im höheren technischen Dienst in der Umweltverwaltung, Ausbildungsrichtung Umwelttechnik, beginnt in der Regel am 1. Oktober und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das Referendariat wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen.

Das Umweltreferendariat ist der Vorbereitungsdienst für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen, die in der Umweltverwaltung arbeiten möchten und vermittelt alle wesentlichen, für die spätere Verwaltungstätigkeit benötigten verwaltungs- und fachrechtlichen Grundlagen.

Während des Referendariats durchlaufen die Referendarinnen und Referendare in ihrer jeweiligen Ausbildungsbehörde die Dezernate der Umweltabteilung in den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Boden- und Immissionsschutz, um die Aufgaben und Arbeitsweise der Umweltverwaltung kennenzulernen. Zusätzlich beinhaltet das Referendariat länderübergreifende Lehrgänge zu verwaltungsbezogenen, umweltfachlichen und führungsmethodischen Themen sowie zwei Fernstudienkurse zu Verwaltungsrecht und Umweltrecht.

Um das zweijährige Umweltreferendariat absolvieren zu können, wird ein abgeschlossenes Studium (Uni-Diplom oder Master) eines für die Fachrichtung Umweltschutz/Umwelttechnik geeigneten Studiengangs benötigt. Näheres regelt die Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Vorstellungsgespräche dienen als Grundlage für die Entscheidung zur Einstellung. Diese erfolgt jeweils zum 1. Oktober jeden Jahres und schließt mit dem Staatsexamen ab.

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Referendarinnen und Referendare Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A 13 + Zulage. Zusätzlich gibt es eine Sonderzahlung von 5 % der Bezüge monatlich (als „Ersatz“ für Weihnachts- und Urlaubsgeld).

Den Referendarinnen und Referendaren wird aktuell das Angebot unterbreitet, dass sie einen 70%igen Zuschlag zu den Anwärtergrundbezügen erhalten können

.Abschließend gibt es noch einen Familienzuschlag bei Verheirateten oder Eltern.

Aufgrund von Tarifanpassungen verändern sich die Bezüge in regelmäßigen Abständen. Für einen groben Überblick haben wir hier zwei Beispielrechnungen (Stand geplante Anpassung zum 01.12.2025) zusammengestellt:

Beispiel 1:

Verheirateter Referendar mit einem Kind (dessen Ehepartner nicht im öffentlichen Dienst arbeitet): mit Ausbildungssonderzuschlag von 70%: rund 3.750 € brutto.

Beispiel 2:

Unverheiratet ohne Kinde mit Ausbildungssonderzuschlag von 70%: rund 3.300 € brutto.

Hinweis:

Abgezogen werden, da Beamte weder Renten noch Arbeitslosenversicherung zahlen, lediglich Lohn- und ggf. Kirchensteuer. Zusätzlich muss die Krankenkasse bezahlt werden. Hier bieten viele private Krankenkassen spezielle, verminderte Tarife für Anwärterinnen und Anwärtern im staatlichen Dienst an. Der Nettobetrag variiert entsprechend abhängig von den persönlichen Merkmalen je nach Steuerklasse und Krankversicherung stark.

Nähere Informationen zur Besoldung in Hessen erhalten Sie u. a. bei der Hessischen BezügestelleÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

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