Förderung von Maßnahmen des Verbraucherschutzes

Förderung von Maßnahmen des Verbraucherschutzes

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Die Verbraucherinformation und -beratung bilden eine wichtige Säule der Verbraucherschutzpolitik der Hessischen Landesregierung.

Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können entscheiden, welche Produkte und welche Dienstleistungen ihr Vertrauen genießen und in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Die Hessische Landesregierung verfolgt deshalb im Verbraucherschutz einen umfassenden Ansatz. Die Verbraucherinformation und -beratung bilden eine wichtige Säule der Verbraucherschutzpolitik der Hessischen Landesregierung. Dazu gehört ein modernes, effektives und sinnvoll aufeinander abgestimmtes Netz von Beratungsangeboten für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen.

In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist das Regierungspräsidium Gießen hessenweit für die Förderung von Organisationen, Einrichtungen und Projekten im Bereich der Verbraucherinformation und -aufklärung zuständig.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt in der Erhaltung und qualitativen Weiterentwicklung der 15 Beratungsstellen, von denen sieben durch den Landesverband des Deutschen Hausfrauenbundes und acht durch die Verbraucherzentrale Hessen betrieben werden. Das Ziel ist es, ein flächendeckendes und kompetentes Beratungsangebot zu aktuellen Themen anbieten zu können.

Daneben betreibt das Verbraucherschutzministerium ein attraktives Internetportal unter der Adresse www.verbraucherfenster.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dort können sich Interessierte zu vielen relevanten Themen von der Ernährung über die Gesundheits- und Altersvorsorge bis zum Verbraucherrecht zielgruppenspezifisch, tagesaktuell, wissenschaftlich fundiert, praxisrelevant und verständlich informieren.

Außerdem werden finanzielle Mittel für Projekte bereitgestellt, die von hessischen Verbraucherschutzorganisationen zu speziellen, aktuellen Fragestellungen und Aktivitäten durchgeführt werden, beispielsweise im Bereich der Ernährungsbildung für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und in der Altenpflege, zur Schulverpflegung, zur Lebensmittelhygiene und -sicherheit.

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