Projekte

Lesedauer:3 Minuten

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Fördergrundsätze des Landes Hessen zur Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025“ (ÖAP). Es handelt sich hierbei um Zuwendungen zur Durchführung von Einzelprojekten der Fördergrundsätze des ÖAP.

Die Fördergrundsätze stehen am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Ziele der Förderung

Mit der Umsetzung des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025 wird die Weiterentwicklung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktionsweisen in Hessen mit Vorbildfunktion für Deutschland sowie die Etablierung und Verbreitung regionaler, ökologischer Wertschöpfungsketten in Hessen unterstützt.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Institutionen, Vereine, Universitäten, Kooperationen, Landkreise, Forschungs- und Entwicklungsdienstleister sowie kommunale und private Unternehmen sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel im Wege der Vollfinanzierung gewährt.