Der Beschlag von Hufen und Klauen ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied/in erfordert. Damit werden auch die Belange des Tierschutzes beachtet.
Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren.
Das Regierungspräsidium Gießen ist zuständig für den Vollzug des Hufbeschlagrechts für ganz Hessen. Im Einzelnen:
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin und Hufbeschlagschmied
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin und Hufbeschlaglehrschmied
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschule
- Zulassung zur Prüfung, einschließlich Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall und Prüfungsvorbereitung
- Einrichtung der Prüfungsausschüsse für die Prüfung zum Hufbeschlagschmiedin und Hufbeschlaglehrschmied sowie Hufbeschlaglehrschmiedin und Hufbeschlaglehrschmied