Das Regierungspräsidium Gießen hat im Bereich des tierärztlichen Berufsrechts verschiedene Aufgaben
Es ist zuständig für…
- die Erteilung und Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt / Tierärztin nach Bundestierärzteordnung an deutsche Staatsangehörige, an Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates oder an Staatsangehörige aus Drittländern für den Bereich des Landes Hessen.
- den Widerruf, das Anordnen des Ruhens und der Rücknahme für den Bereich des Regierungsbezirks Gießen.
- die Erteilung und Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 2 Abs. 2 Bundestierärzteordnung i. V. m. § 11 Bundestierärzteordnung.
- Entgegennahme der Anträge auf Zulassung zur tierärztlichen Staatsprüfung ("Kreisexamen").
- Bestellung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die Tierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung.
- Rechtsangelegenheiten Im Zusammenhang mit den tierärztlichen Prüfungen.