Windkraftanlage

Regierungspräsidium Gießen

Anlagen erzeugen künftig Strom aus erneuerbaren Energien für etwa 7.000 Haushalte

Regierungspräsidium Gießen genehmigt Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windpark Höhlerberg in Fernwald und Lich

Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windpark Höhlerberg immissionsschutzrechtlich genehmigt. Eine Anlage soll in der der Gemeinde Fernwald (Gemarkung Steinbach) und eine im Stadtgebiet Lich (Gemarkung Lich) gebaut werden. Die Windenergieanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten. Sie werden einen Stromertrag von circa 28.000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr liefern können. Damit könnten insgesamt etwa 7.000 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken.

Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb von zwei modernen Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163 mit Nabenhöhen von 164 Metern, Rotordurchmessern von 163 Metern sowie einer Gesamthöhe von 246 Metern. Die Nennleistung beträgt 5,7 Megawatt (MW). Die Genehmigung beinhaltet den Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen sowie der Lager, Kranstell- und Vormontageflächen. Ebenfalls eingeschlossen sind die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Rodungs- und Wiederaufforstungs- und auch die naturschutzrechtlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung werden zwei Löschwasserzisternen im Umfeld der Anlagen installiert.

Die neu genehmigten Windenergieanlagen sind die ersten, die in dem Vorranggebiet 4117 errichtet werden. Dieses ist im Teilregionalplan Energie Mittelhessen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Antragstellerin für das Genehmigungsverfahren ist die Windenergiepark Höhlerberg GmbH aus Oberkirch (Baden-Württemberg).

Im Rahmen des Verfahrens wurden auch eine Vielzahl von Umweltbelangen, wie z.B. der Schutz von Wasser und Boden, der Immissionsschutz und dort insbesondere die Aspekte Lärm und Schattenwurf oder die Bereiche des Naturschutz- und Forstrechts geprüft und Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit, des Brandschutzes und vieles mehr geklärt. Nach eingehender Prüfung aller Belange konnte unter Festlegung von Auflagen und Nebenbestimmungen letztlich die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden.

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