Gießen. In Hessen gibt es rund 700 gentechnische Anlagen. Das Dezernat für Gentechnik des Regierungspräsidiums (RP) Gießen ist landesweit für alle Belange rund um das Thema zuständig. Nun hat das RP Gießen die gentechnikrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage der höchsten Sicherheitsstufe 4 der Philipps-Universität Marburg erteilt. Mit der Inbetriebnahme des S4-Hochsicherheitslabors ist Ende des Jahres bis Anfang 2027 zu rechnen.
An der Marburger Universität gibt es bereits nebenan ein S4-Labor. Das neue Hochsicherheitslabor ist jedoch deutlich größer und verfügt dazu über ein flexibles Raumnutzungskonzept. Dadurch können zukünftige und auch hochkomplexe Forschungsvorhaben effektiv umgesetzt werden. In dem neuen Labor der höchsten Sicherheitsstufe sollen gentechnische Arbeiten an hochpathogenen Viren wie zum Beispiel Ebola-Viren durchgeführt werden. Diese Arbeiten umfassen die Grundlagenforschung, aber auch vorbereitende Arbeiten zur Diagnostik und Therapie sowie zur Impfstoffentwicklung gegen relevante virale Erreger.
Sicherheit steht bei einem solchen Forschungslabor an erster Stelle. Der sichere Betrieb des S4-Hochsicherheitslabors wird unter anderem durch umfangreiche gentechnikrechtliche Nebenbestimmungen, aber auch durch zahlreiche Auflagen aus anderen Rechtsgebieten sichergestellt. „Wir sind als Regierungspräsidium eine Bündelungsbehörde“, erläutert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Das heißt, das RP Gießen bezieht alle gesetzlich notwendigen weiteren Beteiligten in das Genehmigungsverfahren ein, außerhalb und innerhalb der Mittelbehörde. In diesem Fall waren das alleine fünf Dezernate im eigenen Haus, dazu kamen Gefahrenabwehr- sowie Infektionsschutzbehörden. „Dies ist ein Paradebeispiel, wie ein so komplexes Verfahren unter Beteiligung von zahlreichen Fachbehörden in vergleichsweise sehr kurzer Zeit nach Stand von Wissenschaft und Technik sowie rechtssicher geführt und abgeschlossen werden kann.