Symbolfoto Sportförderung

Regierungspräsidium Gießen

Geld für Tore, Bälle und mehr

Dank der Stiftung Deutsche Jugend erhalten zehn Vereine aus dem Landkreis Gießen und zwei aus dem Vogelsbergkreis finanzielle Unterstützung

Gießen. Dank des Namens ist bereits klar: Von der Stiftung Deutsche Jugend profitiert der Nachwuchs – und das seit mehr als 200 Jahren. Die Stiftung beruht auf einem Dekret von Kaiser Napoleon I. und war ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht. Jahr für Jahr unterstützt die Stiftung auch mittelhessische Vereine. Sie stellt Gelder für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle und Trikots bereit, für die es keine sonstigen öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür in diesem Jahr 1.940 Euro zur Verfügung. Insgesamt werden zehn Vereine aus dem Landkreis Gießen und zwei Vereine dem Vogelsbergkreis gefördert.

Dekret stammt aus dem Jahr 1811

Das napoleonische Dekret aus dem Jahr 1811 begrenzt die Stiftung auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel im Regierungsbezirk Gießen ausschließlich im Landkreis Gießen mit Ausnahme von Wettenberg, Biebertal, Lollar-Salzböden und Lollar-Odenhausen sowie im Vogelsbergkreis vergeben werden.

Von der Stiftung profitieren diesmal im Landkreis Gießen der ASV 1953 Gießen e.V. (100 Euro), die TSG Lollar (100 Euro), der TSV Großen-Linden (100 Euro), der VfL 1946 Muschenheim e. V. (200 Euro), das Flammwichtel-Team der Feuerwehr Lollar (120 Euro), der TC Linden (200 Euro), die Jugendfeuerwehr Hattenrod (120 Euro), der SV Gonterskirchen (200 Euro), der Sportverein Türkiyemspor Gießen e. V. (100 Euro) und die JSG Laubach (100 Euro). Im Vogelsbergkreis freuen sich der SV Bermuthshain 1975 e.V. (300 Euro) und der SV 1928 Ruppertenrod e. V. (300 Euro) über finanzielle Unterstützung. Für den Nachwuchs werden unter anderem Tore, Trikots, Bälle, Schaumstoff-Bausteine oder auch Trainingsbarren beschafft.

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Oliver Keßler

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