Hessen-Löwe

Regierungspräsidium Gießen

Gemeinde kann sich bis zum 13. September äußern

Regierungspräsidium Gießen hört Gemeinde Löhnberg zur Bestellung eines Staatsbeauftragten an – Start ist für 1. Oktober vorgesehen

Gießen/Löhnberg. Die Gemeinde Löhnberg im Landkreis Limburg-Weilburg befindet sich in einer äußerst kritischen finanziellen Lage. Nach Analyse der Haushaltssituation, intensiven Gesprächen, zwischen den Beteiligten und eingehender Bewertung der Angelegenheit plant das Regierungspräsidium (RP) Gießen, ab 1. Oktober einen Staatsbeauftragten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters zu bestellen. Das ist nach Paragraf 141 der Hessischen Gemeindeordnung möglich. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg hatte das RP Gießen zuvor darum gebeten. Über diese Planungen hat das RP Gießen die Gemeinde Löhnberg nun in einem Anhörungsschreiben informiert. Die Gemeinde hat bis zum 13. September die Möglichkeit, auf diese Verfügung zu reagieren.

Dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Löhnberg erheblich gefährdet ist, ist den beteiligten Aufsichtsbehörden von Landkreis und RP Gießen seit 2023 bekannt. Die Gemeinde hatte den Landkreis aufgrund von Liquiditätsproblemen im November um Amtshilfe gebeten. Seitdem hat es intensive Gespräche und zahlreiche Schreiben zwischen Landkreis und RP Gießen sowie Bürgermeister Dr. Frank Schmidt gegeben. Der ist seit Mai erkrankt und eine Rückkehr nicht absehbar. Derzeit werden die Amtsgeschäfte durch den Ersten Beigeordneten, Wolfgang Grün, wahrgenommen.

Die im Rahmen der Haushaltsanalyse vorgelegten vorläufigen Daten für die Jahre 2016 bis 2022 offenbarten einen nicht erkennbaren, dringenden Konsolidierungsbedarf und brachten die zwischenzeitlich bekannte Lage zutage, zu der unter anderem zählt: eine desolate Haushaltsituation mit erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten, die aufzuklärende Verwendung von Investitionskrediten, Aufarbeitungsbedarf zu den kommunalen Beteiligungsgesellschaften der Gemeinde und auch fehlende Jahresabschlüsse.

Koordinierungsfunktion

Laut Einschätzung von Landkreis Limburg-Weilburg und RP Gießen ist die Gemeinde nicht eigenständig in der Lage, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um der äußerst kritischen finanziellen Situation mit der gebotenen Dringlichkeit und Nachhaltigkeit zu begegnen. Die Aufarbeitung der zahlreichen Problemfelder müsse neben dem laufenden Geschäft vorrangig bewältigt und erledigt werden. Hierfür sei eine transparente, sachlich orientierte und effektive Verwaltungsarbeit und Kommunikation zwischen den bzw. innerhalb der Gemeindeorgane unabdingbar.

Grundsätzlich sei die Gemeinde bereit und willens, die komplexen Problemstellungen sachgerecht aufzuarbeiten. Das RP Gießen sieht dabei insbesondere die bisherigen Bemühungen und das Engagement des aktuellen Ersten Beigeordneten, die Geschicke der Gemeinde wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Die angestoßenen Prozesse sind aus RP-Sicht wichtig und sinnvoll, im Ergebnis jedoch nicht ausreichend.

In der derzeitigen Lage sei eine umfassende, nachhaltige und effektive Koordinierung der zu erledigenden Verwaltungsarbeiten dringend notwendig. Diese Koordinierungsfunktion könne unter den gegebenen Umständen nicht auf unabsehbare Dauer vertretungsweise im Ehrenamt erfüllt werden.

Deshalb wird die befristete Einsetzung eines Beauftragten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters für dringend notwendig gehalten. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Deshalb soll die Bestellung zunächst zeitlich bis zum 31. März 2025 befristet sein, mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs. Eine Verlängerung behält sich das RP Gießen vor. Die Gemeinde Löhnberg hat bis zum 13. September nun Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

Mit der Beauftragung ist zudem die Erwartung verbunden, dass die seit geraumer Zeit bestehenden ernsten Konflikte innerhalb des Gemeindevorstands beigelegt werden können. Die fortwährenden Auseinandersetzungen innerhalb bzw. zwischen den Gemeindegremien beeinträchtigten nicht nur das Vertrauen in die Arbeit der Gemeindeverwaltung nachhaltig. Sie seien vielmehr aufgrund der wiederkehrenden Störung der Verwaltungsabläufe eine unnötige Belastung und mit Blick auf die zu bewältigenden Herausforderungen nicht länger hinnehmbar.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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