Ein Fußballplatz mit einem Tor.

Regierungspräsidium Gießen

Hilfe aus napoleonischer Zeit: bis 30. April bewerben

Sport und Napoleon sind zwei Welten, und doch profitiert die eine von der anderen: Einer über 200 Jahre alten Stiftung, ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht, ist es zu verdanken, dass heimische Sportvereine auch in diesem Jahr wieder unterstützt werden können.

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Gießen. Sport und Napoleon sind zwei Welten, und doch profitiert die eine von der anderen. Einer über 200 Jahre alten Stiftung, ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht, ist es zu verdanken, dass heimische Sportvereine auch in diesem Jahr wieder unterstützt werden können. Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ werden Gelder für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle, Netze und Trikots bereitgestellt, für die es keine sonstigen öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür in diesem Jahr 1.940 Euro zur Verfügung. Die Vereine können sich ab jetzt bis zum 30. April bewerben.

Und was hat das mit Kaiser Napeleon I. zu tun? Wie im Stiftungszweck vorgegeben, können im Regierungsbezirk nur Anträge aus den Landkreisen Vogelsberg und Gießen berücksichtigt werden, und auch hier leider mit ein paar Ausnahmen. Ein napoleonisches Dekret aus dem Jahre 1811 begrenzt die Stiftung nämlich auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel ausschließlich im Landkreis Gießen mit Ausnahme von Wettenberg, Biebertal, Lollar-Salzböden und Lollar-Odenhausen sowie im Vogelsbergkreis vergeben werden.

Vereine und Initiativen, die sich aktiv in der Jugendarbeit engagieren, können Anträge auf Zuwendungen bis Dienstag, 30. April, formlos beim Regierungspräsidium Gießen per Post (an Regierungspräsidium Gießen, Stabsstelle P / Laura Lutz, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen) oder per E-Mail (oeffentlichkeitsarbeit@rpgi.hessen.de) einreichen. Neben dem Verwendungszweck sollten dabei kurze Angaben über den Verein mit der Zahl der Aktiven und dem Anteil an Jugendlichen sowie Art und Umfang der Jugendarbeit genannt werden. Dazu gehört noch eine Zusicherung, dass für die geplante Beschaffung kein Zuschuss anderer öffentlicher Stellen erfolgt. Für weitere Informationen steht Laura Lutz als Ansprechpartnerin im RP Gießen (Tel. 0641 303-2001) zur Verfügung.

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