Ehrung in Hühnfeld

Regierungspräsidium Gießen

In Hünfelden wurden die Schutzgebietsbetreuer Dieter Kees und Philippe Trapp geehrt

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Gießen/Hünfelden. Das mehr als sieben Hektar große Naturschutzgebiet „Mensfelder Kopf“ in der Gemeinde Hünfelden im Landkreis Limburg-Weilburg ist ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Insekten, vor allem Schmetterlinge und Heuschrecken, und für gefährdete Vogelarten. Aber auch die im Binnenland seltenen Zwergstrauchheiden sowie Borstgrasrasen wachsen hier. Dass das so ist und so bleibt, kommt nicht von ungefähr. In Hünfelden – und natürlich auch in den anderen Naturschutzgebieten in Mittelhessen – leisten Schutzgebietsbetreuer wertvolle und wichtige Arbeit. Zwei von ihnen: Dieter Kees und Philippe Trapp aus Mensfelden. Nach vielen Jahren des Engagements wurden sie jetzt verabschiedet.

In den vergangenen 20 Jahren haben Dieter Kees vom Nabu und Philippe Trapp vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit unermüdlichem Einsatz den gesamten Bereich vor der natürlichen Verbuschung gerettet und das heutige Bild des „Mensfelder Kopfes“ geprägt. Die Männer haben Müll gesammelt, Moos aus den Heideflächen gerecht und Bäume zurückgeschnitten, Steine abgesammelt und Steinhaufen angelegt. „Ganz besonders die Zwergstrauchheiden würde es ohne das Engagement von Dieter Kees und Philippe Trapp heute nicht mehr geben“, ist sich Ilona Bause von der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen (RP) sicher.

Viel Lob

Jetzt gaben Dieter Kees und Philippe Trapp den Staffelstab an neue Schutzgebietsbetreuerinnen weiter. In einer kleinen Feierstunde wurden die beiden offiziell aus ihrem Amt verabschiedet. „Ihnen haben wir es zu verdanken, dass diese außergewöhnliche Flora bewahrt, gepflegt und geschützt wurde, sodass eine einzigartige und vielfältige Vegetation und Pflanzenwelt sich bis heute immer weiter entwickeln konnte. Eine Aufgabe, die uneingeschränktes Lob verdient und für die ich mich im Namen der Gemeinde Hünfelden und auch persönlich noch einmal recht herzlich bedanken möchte“, sagte Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer. „Über die Gemeindegrenzen hinaus haben Sie damit eine Vorbildfunktion für ehrenamtliche und uneigennützige Naturschutzarbeit erfüllt, die in der ganzen Region als beispielhaft gilt und auch auf Kreisebene bereits gewürdigt wurde.“

Den Dankesworten der Bürgermeisterin schlossen sich Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Hünfelden, des BUND-Kreisverbandes Limburg-Weilburg, des Nabu Hünfelden, der örtlichen „MeKo-Kümmerer-Gruppe“, des Forstamtes Weilmünster, der Oberen Naturschutzbehörde beim RP und die beiden neuen Schutzgebietsbetreuerinnen gerne an. Zur Anerkennung des Engagements gab es noch ein besonderes Abschiedsgeschenk: Der Nabu und die Gemeinde Hünfelden stellten eine Wellenbank mit persönlicher Widmung auf dem Plateau im Naturschutzgebiet auf. Die Obere Naturschutzbehörde bedankte sich mit einer Auswahl an regionalen Produkten.

Dieter Kees und Philippe Trapp werden ihren Nachfolgerinnen Christina Weber-Reusch (Nabu Hünfelden) und Matina Schmidt mit ihrem Wissen und ihrer langjährigen Erfahrungen als Berater zu Seite stehen. Auch dafür galt ihnen ein herzliches Dankeschön.

Wie die Obere Naturschutzbehörde informiert, soll im Naturschutzgebiet „Mensfelder Kopf“ in diesem Jahr das neue Besucherlenkungskonzept umgesetzt werden. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit – und besonders während der Corona-Pandemie – häufig gegen die Schutzgebietsverordnung verstoßen wurde. Es wurde zum Beispiel abseits der Wege gepicknickt oder aber es wurden gänzlich neue Trampelpfade geschaffen. Darunter leiden die vorkommende Heide und weitere seltenen Arten erheblich. Nun soll ein Lehrpfad zur Aufklärung über die vorhandenen Lebensräume und Arten – insbesondere die Heide – angelegt werden, um die Besucherinnen und Besucher zu lenken. An der Gestaltung des Konzeptes beteiligen sich viele Akteure vor Ort, unter anderem die neuen Schutzgebietsbetreuerinnen und die alten Schutzgebietsbetreuer.

Stichwort: Schutzgebietsbetreuer

Ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuerinnen und -betreuer können nach Paragraf 25 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz von der Oberen Naturschutzbehörde bestellt werden. Sie sind mit einem Ausweis ausgestattet und unterstützen die Behörde bei ihren Aufgaben im Außendienst und informieren und beraten die Besucher, weisen auf Rechtsverstöße hin und klären über geltende Vorschriften auf, um eine Beeinträchtigung der schützenswerten Natur zu verhüten.

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