Ein Windrad

Regierungspräsidium Gießen

Jährliche Stromversorgung für über 5.000 Haushalte

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Gießen/Antrifttal. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von zwei weiteren Windenergieanlagen am Standort „Vockenrod“ in Antrifttal immissionsschutzrechtlich genehmigt. Betreiberin der Anlagen ist die VSB Windpark Vockenrod GmbH & Co. KG mit Sitz in Dresden. „Die zwei Anlagen werden dazu beitragen, erneuerbare Energien in Mittelhessen weiter voranzubringen und nicht zuletzt damit auch die Energieziele zu erreichen“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die Standorte der beiden Windenergieanlagen des Windparks „Vockenrod“ befinden sich im Vogelsbergkreis in der Gemeinde Antrifttal, dort in den Gemarkungen nordöstlich von Seibelsdorf und östlich der Ortslage von Ruhlkirchen.

Die genehmigten Windenergieanlagen schließen unmittelbar an die drei Anlagen an, die vom RP Gießen im März 2022 genehmigt wurden und die dort aktuell zwischen Seibelsdorf und der Landesstraße L 3145 errichtet werden. Der so entstehende Windpark „Vockenrod“ ergänzt die bereits seit einigen Jahren in Betrieb befindlichen Windparks Ruhlkirchen mit vier und Fischbach mit zwei Windenergieanlagen. Diese sind jeweils kleinerer Bauart und weisen damit verbunden auch eine geringere Leistung auf.

Öffentlichkeit beteiligt

Die genehmigten Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149-4,5 haben eine Nabenhöhe von 164 Meter, einen Rotordurchmesser von 149 Meter sowie eine Gesamthöhe von 239 Meter. Mit der Nennleistung von 4,5 Megawatt soll ein Stromertrag von deutlich mehr als 10.000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr und Anlage erzeugt werden. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von maximal vier Megawattstunden pro Jahr in einem Drei-Personen-Haushalt wird alleine eine Windenergieanlage mindestens 2.500 Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen können. Die beiden jetzt genehmigten Anlagen zusammen können somit ein Vielfaches des gesamten privaten Stromverbrauchs der Gemeinde Antrifttal mit circa 2.000 Einwohnern abdecken.

Das Genehmigungsverfahren für die beiden Windenergieanlagen wurde als sogenanntes förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das heißt, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Naturschutzverbände hatten die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Vorhaben einzubringen. Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war auch eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse in das Verfahren eingeflossen sind.

Intensive Prüfung

Im Rahmen des Verfahrens wurde auch eine Vielzahl von Umweltbelangen wie z.B. der Schutz von Wasser und Boden, Immissionsschutz insbesondere Lärm und Schattenwurf, Naturschutz- und Forstrecht geprüft und Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und mehr geklärt. Nach intensiver Prüfung aller genehmigungsrelevanten Sachverhalte gelangte das RP Gießen als zuständige Genehmigungsbehörde zu der Entscheidung: alle Genehmigungsvoraussetzungen sind erfüllt.

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Oliver Keßler

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