Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Vockenrod“ in Antrifttal immissionsschutzrechtlich genehmigt. Betreiberin der Anlagen ist die VSB Windpark Vockenrod GmbH & Co. KG mit Sitz in Dresden. „Die drei Windenergieanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Die genehmigten Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149-4,5 haben eine Nabenhöhe von 164Meter, einen Rotordurchmesser von 149 Meter sowie eine Gesamthöhe von 239 Meter. Die Nennleistung in Höhe von 4,5Megawatt soll nach Prognosen der Antragstellerin und künftigen Betreiberin insgesamt einen Stromertrag von circa 12.600 Megawattstunden (MWh) pro Jahr und Anlage erzeugen. Die Standorte weisen eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von annähernd sieben Meter pro Sekunde auf. Für die drei Windenergieanlagen kann daher insgesamt ein Stromertrag von etwa 40.000 MWh pro Jahr prognostiziert werden. Damit könnten insgesamt mindestens 10.000 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken. Allein durch den Betrieb von einer der drei Anlagen könnte somit ein Vielfaches des gesamten privaten Stromverbrauchs der Gemeinde Antrifttal mit circa 1.800 Einwohnern abgedeckt werden.
Die Standorte der Windenergieanlagen des Windparks „Vockenrod“ befinden sich im Vogelsbergkreis in der Gemeinde Antrifttal (Gemarkung Vockenrod, Flur 4, Flurstücke 9, 22 und 31/3). Sie liegen nördlich der Ortsteile Vockenrod und Seibelsdorf und östlich der Ortslage von Ruhlkirchen. Der geplante Windpark mit den drei Anlagen schließt unmittelbar an die beiden dort bereits in Betrieb befindlichen Windparks Ruhlkirchen mit vier und Fischbach mit zwei Windenergieanlagen an, die jeweils kleinerer Bauart sind und damit verbunden auch eine geringere Leistung aufweisen. Alle neun Anlagen befinden sich in den beiden zusammenhängenden Vorranggebieten zur Nutzung von Windenergie VRG-WE 5106b und 5107 sowie dem unmittelbar benachbarten Vorranggebiet 5108.
Das Genehmigungsverfahren für die drei Anlagen des Windparks „Vockenrod“ wurde als sogenanntes förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das heißt, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Naturschutzverbände die Möglichkeit hatten, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Vorhaben einzubringen. Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war auch eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse in das Verfahren eingeflossen sind.
Im Rahmen des Verfahrens wurde auch eine Vielzahl von Umweltbelangen wie z.B. der Schutz von Wasser und Boden, Immissionsschutz insbesondere Lärm und Schattenwurf, Naturschutz- und Forstrecht geprüft und Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und vieles mehr geklärt. Nach intensiver Prüfung aller relevanten Sachverhalte entschied das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Genehmigungsbehörde, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt werden kann.