Gießen. Gefährliche Abfälle, die in Industriebetrieben, Abbruch-Unternehmen und Entsorgungsanlagen entstehen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Ihr Weg wird genau verfolgt. Dabei spielen Kenn- beziehungsweise Betriebsnummern eine wichtige Rolle. Durch die können gewerbliche Erzeuger und Entsorger von gefährlichen Abfällen identifiziert werden. In den fünf mittelhessischen Landkreisen werden diese Kenn-Nummern vom Regierungspräsidium Gießen vergeben. Nun können Abfallerzeuger und -entsorger sowie deren Bevollmächtigte sie online über das Elektronische Nummernvergabeverfahren (eNRV) beantragen. Die Entscheidung übermittelt die Behörde auf dem gleichen Weg.
Zur Nutzung des neuen Online-Dienstes wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Browser benötigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur des Antrags ist nicht erforderlich. Bei Bedarf kann der Antrag auch lokal gespeichert werden. Die im Online-Dienst enthaltenen Pflichtfelder sind mit leicht verständlichen Hilfetexten versehen.
Die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) hat das eNRV-System bundeslandübergreifend entwickelt. Damit ist die Umweltverwaltung einen weiteren Schritt gegangen, um Abläufe zu digitalisieren, für die Kunden komfortabler zu machen und zu beschleunigen. Erreichbar ist das Portal unter https://zks-abfall.de/nachweisverordnung/vergabe-von-behoerdlichen-betriebsnummernÖffnet sich in einem neuen Fenster.