Gießen. Sie ist ein Nadelöhr, das bald der Vergangenheit angehören soll: die Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen soll erneuert und vor allem so breit werden, dass die Ampeln und Wartezeiten davor wegfallen. Das Gemeinschaftsprojekt der Universitätsstadt Gießen und der Deutschen Bahn InfraGO AG umfasst eine Ausbaulänge von circa 107 Meter. Für das Vorhaben hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen nun das straßenrechtliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Antragstellerin ist die Stadt Gießen. Die Pläne können bis 24. Januar eingesehen werden.
Das Bauwerk bei Kleinlinden soll auf dann elf Meter verbreitert werden. Die Lahnstraße wird unterhalb der Gleisanlagen erheblich breiter, auf der Westseite wird der fehlende Gehweg sowie für Radfahrer eine eigene Spur angelegt. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Insgesamt soll der Verkehrsfluss deutlich verbessert werden. Denn: die Ampelanlage kann an dieser Engstelle wegfallen.
Am Ende entscheidet das Ministerium
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind seit Montag, 16. Dezember, bis einschließlich Freitag, 24. Januar, auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Die Planunterlagen liegen im gleichen Zeitraum auch im Tiefbauamt der Universitätsstadt Gießen zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienstzeiten (Mo.-Do. 8-15:30 Uhr, Fr., 8-12 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung aus. Wegen des Jahreswechsels ist eine persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen in der Zeit vom 21. Dezember bis zum 5. Januar nicht möglich. Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben die Möglichkeit, bis Freitag, 7. Februar, Einwände zu erheben.
Dem Magistrat der Universitätsstadt Gießen sowie weiteren zu beteiligenden Stellen wurden die Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zu diesem Termin zugesandt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen, gegebenenfalls im Rahmen eines Erörterungstermins, mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Anschließend werden die Ergebnisse in Form eines Berichts zusammen mit den Planunterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vorgelegt. Dieses erlässt dann den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Schaffung des Baurechts.