Gießen. Am Sonntag, 15. März, ist Kommunalwahl in Hessen. Rund 4,7 Millionen Menschen sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Egal ob aus beruflichen Gründen unterwegs, Urlaub oder Krankheit: die Briefwahl sorgt dafür, dass auch an diesem Tag diejenigen Wählen können, die nicht persönlich in die Wahllokale kommen können oder wollen. Daran erinnert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Beantragen Sie am besten jetzt schon Ihre Wahlunterlagen oder geben Sie bereits jetzt Ihre Stimme in den Ratshäusern ab.“ Dem Gießener Regierungspräsident ist dabei wichtig: „Verschenken Sie bitte nicht Ihre Stimme, denn letztlich entscheidet auch die über die Zukunft Ihrer Heimat.“
Bei der Kommunalwahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, wer deren Interessen in den Gemeindevertretungen und den Stadtverordnetenversammlungen, in den Kreistagen sowie – sofern vorhanden – Orts- und Ausländerbeiräten vertritt. „Da werden Entscheidungen gefällt, die das tägliche Leben betreffen“, sagt Regierungspräsident Ullrich weiter. In diesen Gremien wird beispielsweise beschlossen, ob das Dorfgemeinschaftshaus saniert oder neu gebaut wird, wie hoch die Kitagebühren sind, welche Straßen erneuert werden, ob die Grundsteuer erhöht oder gesenkt wird oder wieviel der Kubikmeter Wasser kostet.
Mehr als 800.000 Wahlberechtigte in Mittelhessen
„Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen“, ergänzt Ullrich, der selbst viele Jahre lang Mitglied der Gemeindevertretung und des Kreistags war. „Letztlich entscheidet auch Ihre Stimme über die Zukunft Ihrer Heimat“, appelliert er besonders an die mehr als 800.000 Wahlberechtigten in den fünf mittelhessischen Landkreisen des Regierungsbezirks, von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen.
Um per Brief zu wählen, wird bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein sogenannter Wahlschein beantragt. In der Regel ist es aber auch möglich, gleich beim Gang aufs Rathaus direkt dort seine Stimme mit diesem Wahlschein abzugeben. Ab Montag, 2. Februar, ist das bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde möglich. Letzter Termin für die Beantragung ist Freitag, 13. März, bis 13 Uhr. In Ausnahmefällen bekommen Wahlberechtigte zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ihre Unterlagen auch noch bis 15 Uhr am Tag der Wahl. Grundsätzlich gilt, die Stimmen müssen bis 18 Uhr am Wahltag abgegeben sein. Dann schließen bekanntlich die Wahllokale und das Auszählen beginnt. Und wichtig zu wissen: Die Wahlbriefe können am Wahlsonntag ausschließlich im Rathaus abgegeben werden.