Hessen-Löwe

Regierungspräsidium Gießen

Mehr als 1,8 Millionen Euro für soziale Projekte

Regierungspräsidium Gießen bewilligt hessenweit Förderungen

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Gießen/Hessen. Mehr als 1,8 Millionen Euro – diese Summe hat das Regierungspräsidium Gießen im vergangenen Jahr für soziale Projekte in ganz Hessen bewilligt. „Insgesamt konnten mit diesen Fördergeldern 37 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ausgewählte Träger beziehungsweise Projekte aus verschiedenen Förderbereichen unterstützt werden“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde hat die Förderverfahren in hessenweiter Zuständigkeit abgewickelt. Die Empfänger der Zuwendungen sind vorwiegend caritative Verbände und Vereine, die einen Personal- und Sachkostenzuschuss erhalten.

Der Großteil der Fördergelder, rund 1.453.000 Euro, floss in 20 verschiedene Projekte zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Ziel ist es jeweils, Gewaltprävention in Bezug auf geschlechtsbezogene Gewalt weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs-, Hilfs- und Schutzangeboten zu stärken – Letzteres insbesondere zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Hierfür wurden Zuwendungen zur Förderung von Projekten, die sowohl vorbeugend als auch zur Verbesserung der Unterstützung für Frauen und Kinder in besonderen Notlagen ausgerichtet sind, gewährt.

Zwei Projekte aus dem Bereich der Offenen Altenhilfe erhielten 2023 seitens des Landes eine Unterstützung in Höhe von rund 160.000 Euro. Ziel ist zum einen die Beratung von älteren Menschen in Fragen des seniorengerechten Wohnens, zum anderen die Förderung und Unterstützung der politischen Partizipation von alten Menschen. So werden beispielsweise kommunale Seniorenvertretungen unterstützt.

Zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen hat das Land auch wieder Modellprojekte zur Erprobung neuer Konzepte und Strukturen bei der Versorgung Demenzkranker (nach § 45 c SGB XI) und Modellprojekte zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe (nach § 45 d SGB XI) mit wissenschaftlicher Begleitung gefördert. Hier wurden insgesamt über 443.000 Euro an elf Träger bewilligt. Die Mittel der Landesverbände der Pflegekassen werden, neben den Landesmitteln, hessenweit ebenfalls durch das Regierungspräsidium Gießen bewilligt.

Schließlich konnten im Rahmen der Förderung von Behindertenverbänden vier Projekte zur Beratung Betroffener und für die Vermittlung von Gebärdendolmetschern mit insgesamt 53.000 Euro gefördert werden. 

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