Homeoffice

Regierungspräsidium Gießen

Mittelhessische Unternehmen setzen 3G und Homeoffice gut um

Gießen/Mittelhessen. Für das Betreten von Arbeitsstätten gilt seit Ende November 2021 in ganz Deutschland die 3G-Regelung. Beschäftigte und auch die Arbeitgeber selbst müssen vor dem Betreten des Unternehmens über einen gültigen Nachweis verfügen, dass sie geimpft bzw. genesen oder aktuell negativ getestet wurden. Diese Bestimmung zur Verhinderung der weiteren COVID-19-Verbreitung schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Dazu ist eine effiziente betriebliche Zutrittskontrolle erforderlich. Das Regierungspräsidium Gießen ist in Mittelhessen zuständig für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und auch für die Umsetzungskontrolle von 3G in Unternehmen.

Mittlerweile wurden fast 300 Betriebe verschiedener Branchen befragt, wie sie sicherstellen, dass nur Personen mit 3G-Status den Betrieb betreten. Eine Branchenvorauswahl fand dabei nicht statt, das heißt, die Aufsichtskräfte wählten für ihre Kontrollen Unternehmen nach eigener Gefährdungsabschätzung aus. Die am häufigsten aufgesuchten Wirtschaftszeige waren das verarbeitende Gewerbe, der Einzelhandel sowie das Baugewerbe.

181 Unternehmen (ca. 60%) wurden im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen befragt. In 115 Unternehmen (ca. 40%) fand dafür ein direkter Betriebsbesuch statt. Von den 181 um Zusendung von Unterlagen gebetenen Unternehmen wurden aufgrund fehlender oder nicht plausibler Rückmeldungen nochmals 34 Betriebe einer anschließenden Vor-Ort-Kontrolle unterzogen.

„Es stellte sich heraus, dass die überwiegende Anzahl der Betriebe diese besonderen Schutzbestimmungen gut umsetzt“, berichtet Arbeitsschutzexperte Holger Lehnhardt. Dabei wurde deutlich, dass die Zutrittskontrolle bei den geimpften und genesenen Beschäftigten relativ problemlos gestemmt wird. „Hier reicht der einmalige Nachweis und das Nachhalten der Gültigkeit entsprechender Zertifikate durch das Unternehmen“, erläutert Lehnhardt.
Ein weitaus größerer Aufwand muss betrieben werden, um die Personen zu kontrollieren, die weder geimpft noch genesen sind, denn diese müssen täglich einen negativen Testnachweis vorlegen. 93% der überwachten Unternehmen mussten täglich die Testergebnisse dieser Beschäftigtengruppe kontrollieren und dokumentieren. In etwa der Hälfte davon konnten die Tests im Betrieb unter Aufsicht durchgeführt werden. Größere Unternehmen mussten teilweise Sicherheitspersonal beauftragen, um die täglichen Zutrittskontrollen durchführen zu können.

89% der überprüften Betriebe in Mittelhessen konnten einen positiven Gesamtüberblick über den 3G-Status ihrer Belegschaft nachweisen. Die Aufsichtskräfte stellten in diesen Unternehmen fest, dass eine systematische Dokumentation der vorgelegten Bescheinigungen erfolgt. In den übrigen Betrieben musste die Behörde Nachforderungen stellen. Dies gelang fast ausnahmslos im Rahmen des üblichen Verwaltungshandelns. Das heißt, es mussten nur sehr wenige Anordnungen getroffen, sowie Bußgelder verhängt werden. Auch ausgesprochene Impfgegner fielen nicht ins Gewicht.

Darüber hinaus wurde auch die Umsetzung von Homeoffice als ein wichtiger Baustein der Kontaktreduzierung kontrolliert. Wie bereits im ersten Halbjahr 2021 wurden Unternehmen Ende November wieder verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten Homeoffice anzubieten. Dies betrifft die Büroarbeit und vergleichbare Tätigkeiten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Es zeigte sich, dass 85% der Betriebe die Möglichkeit von Homeoffice für alle relevanten Tätigkeiten geprüft hatten. Zugleich gab es in 58% der Betriebe, Arbeitsbereiche mit Bürotätigkeit (oder vergleichbarer Arbeit), in denen Homeoffice nicht angeboten wurde. Dafür konnten 92% dieser Unternehmen zwingende betriebliche Gründe anführen, die der Arbeit im Homeoffice entgegenstehen. Zusammengefasst kann festgestellt werden: Das Arbeiten im Homeoffice wird in den mittelhessischen Unternehmen weitgehend umgesetzt, wenn dies möglich ist.

Neben den 3G- und Homeoffice-Regelungen in Unternehmen gilt übrigens nach wie vor die Verpflichtung, den Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen kostenfreien Schnelltest zu ermöglichen, wenn nicht ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. „Das häufige Testen ist aktuell eine weitere, gute Maßnahme, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Damit kann verhindert werden, dass ganze Arbeitsteams durch die hochansteckende Omikron-Variante ausfallen“, erklärt RP-Mitarbeiter Lehnhardt.
„Auch das Impfen“, so Lehnhardt abschließend, „ist vom Arbeitgeber zu unterstützen: Die Beschäftigten haben das Recht, einen Impftermin gegen COVID-19 während der Arbeitszeit wahrzunehmen und müssen dafür freigestellt werden.“

Für Fragen zum Schutz vor Corona bei der Arbeit stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen gerne Rede und Antwort. Sie sind unter der Rufnummer 0641 303-0 zu erreichen. Für die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis können Anfragen auch per E-Mail gestellt werden. Für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg ist die RP-Außenstelle in Hadamar zuständig.

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