Regierungspräsidium Gießen

Regierungspräsidium Gießen zahlt Fördergelder an 40 Projekte im sozialen Bereich aus

Gießen. Viele soziale Projekte lassen sich oftmals nur mit Hilfe von Förderungen realisieren. Das gilt besonders für die Qualifizierung und Schulung von Menschen sowie die Bereitstellung von Beratungs-, Schutz- und Hilfsangeboten. Im Jahr 2021 hat das Regierungspräsidium Gießen für soziale Projekte in seinem Zuständigkeitsbereich rund 1,7 Millionen Euro im Namen der Hessischen Landesregierung ausgezahlt.

Die insgesamt 40 karitativen Träger beziehungsweise deren Projekte hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ausgewählt. Diese profitieren insbesondere durch Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten. Bearbeitet und geprüft wurden diese Förderverfahren alle beim hierfür hessenweit zuständigen Regierungspräsidium Gießen. Da nach wie vor Beschränkungen durch die Corona-Pandemie bestehen, konnten allerdings verschiedene Projekte nicht wie geplant durchgeführt werden. „Das hat zur Folge, dass 26.000 Euro weniger abgerufen wurden, als seitens des Landes bereitgestellt worden waren“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

Über 1,1 Millionen Euro zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Mit über 1,1 Millionen Euro wurden Projekte zum Schutz von Frauen vor Gewalt gefördert. Ziel dieser Projekte ist es, Gewaltprävention in Bezug auf geschlechtsbezogene Gewalt weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs-, Hilfs- und Schutzangeboten zu stärken.

Aus dem Bereich der Offenen Altenhilfe wurden im Jahr 2021 Projekte im Umfang von über 111.000 Euro unterstützt. Dabei geht es zum einen um die Beratung von älteren Menschen in Fragen des seniorengerechten Wohnens. Zum anderen soll die politische Teilhabe von älteren Menschen gefördert werden, indem beispielsweise kommunale Seniorenvertretungen unterstützt wurden.

Außerdem hat das Land Hessen zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen wieder Modellprojekte zur Erprobung neuer Konzepte und Strukturen bei der Versorgung Demenzkranker und zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen gefördert. Hier wurden im Rahmen einer Ko-Finanzierung insgesamt rund 800.000 Euro an verschiedene Träger bewilligt, wobei das Land Hessen 400.000 Euro beigesteuert hat.

Schließlich wurden im Rahmen der Förderung von Behindertenverbänden vier Institutionen bzw. deren (dauerhafte) Maßnahmen zur Beratung Betroffener und für die Vermittlung von Gebärdendolmetschern mit insgesamt 50.500 Euro unterstützt.

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Oliver Keßler

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