Regierungspräsidium Gießen

RP Gießen erteilt Unternehmensgenehmigung

Schienengüterverkehr auf der unteren Lumdatalbahn zum Jahresende wieder möglich

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Gießen. Die Hessische Landesbahn Basis AG (HLB) hat vom Regierungspräsidium Gießen nach Prüfung der gewerberechtlichen Voraussetzungen eine Unternehmensgenehmigung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) erhalten. Damit ist sie berechtigt, künftig die Eisenbahninfrastruktur auf dem Streckenabschnitt der Lumdatalbahn von Lollar nach Mainzlar (Ortsteil Staufenberg) und den Zugverkehr zu betreiben.

Damit die Strecke von Lollar nach Mainzlar wieder befahrbar wird, werden derzeit Arbeiten an Gleisanlagen, Bahnübergängen und Brückenbauwerken durchgeführt. Nach Abschluss dieser Maßnahmen ist für die Aufnahme des Betriebes noch die Erlaubnis von der Landeseisenbahnaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt notwendig. Diese wird von der Behörde nach Prüfung der technischen Voraussetzungen erteilt.

Dann kann zum Ende des Jahres der Betrieb des Schienengüterverkehrs auf dieser Teil-Strecke wiederaufgenommen werden. Laut HLB werde voraussichtlich wenige Male in der Woche ein Zugpaar die Strecke mit maximal 30 Stundenkilometern befahren. Dadurch ist der Transport der Rohstoffe des Werkes Mainzlar der RHI Magnesita GmbH auf der Schiene gesichert.

Vorausgegangen war der Erwerb der rund 14 Kilometer langen Gesamtstrecke von Lollar nach Londorf von der Deutsche Bahn Netz AG durch die HLB.

Weiteres Ziel aller Beteiligten ist die Reaktivierung für den Personennahverkehr auf der Gesamtstrecke der Lumdatalbahn. Hierfür werden derzeit Untersuchungen durchgeführt. Erhofft werden durch die Genehmigung des Güterverkehrs positive Synergien für die vorgesehene Reaktivierung der Gesamtstrecke für den Personennahverkehr.

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