Industrielle Schornsteine rauchen vor blauem Himmel.

Regierungspräsidium Gießen

RP Gießen genehmigt bauvorbereitende Maßnahmen

Förmliches Verfahren einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine neue Produktionshalle der Ferrero OHG mbH in Stadtallendorf läuft unabhängig davon

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Gießen/Stadtallendorf. Die Ferrero OHG mbH hat beim Regierungspräsidium (RP) Gießen einen Antrag gestellt, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen. Das Unternehmen plant, am Betriebsstandort in Stadtallendorf einen Teil der bestehenden Anlagen zur Herstellung von Süßwaren grundlegend zu modernisieren, inklusive einer neuen Werkshalle. Das RP Gießen hat nun bauvorbereitende Arbeiten genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Das Investitionsvolumen beträgt laut Unternehmen rund 100 Millionen Euro. Damit soll der Standort in Stadtallendorf einerseits langfristig gesichert werden. Andererseits ist ein weiteres Ziel, die Produktionslinie umfassend zu modernisieren und dadurch die bereits laufenden Anlagen auf den neuesten Stand der Technik anzupassen.

Um die Baumaßnahmen für eine neue Halle im Laufe des Jahres aufnehmen zu können, hat das Unternehmen beantragt, bereits jetzt bauvorbereitende Arbeiten vornehmen zu dürfen. Diese umfassen vor allem das Entfernen von Bäumen und Sträuchern auf dem Betriebsgelände der Firma Ferrero, wie es bereits im ursprünglichen Bebauungsplan der Stadt Stadtallendorf von 1988 vorgesehen war. Dabei handelt es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um hochwertige Bestände. Solche Arbeiten dürfen grundsätzlich nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. Diese Regelung aus dem Bundes-Naturschutzgesetz soll verhindern, dass Vögel während der Brut gestört werden.

Öffentlichkeit beteiligt

Dem Antrag wurde nun seitens des RP Gießen entsprochen. Grundlage für die Zustimmung zu den vorlaufenden Arbeiten ist eine sogenannte Positivprognose. Das heißt, die Voraussetzungen zur Genehmigung des Gesamtvorhabens liegen vor oder können durch Auflagen und Bedingungen hergestellt werden. Damit Eingriffe in den Boden zum jetzigen Zeitpunkt vermieden werden, ist zunächst nur das Abschneiden der Bäume und Sträucher genehmigt worden.

Einer Genehmigung der neuen Werkshalle wird damit aber nicht vorgegriffen. Hierfür läuft derzeit das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Dieses wird als förmliches Verfahren geführt. Bestandteil ist dabei unter anderem auch eine umfangreiche Prüfung der Umweltverträglichkeit, die eine Vielzahl von Umweltbelangen umfasst, insbesondere des Wasser- und Bodenschutzes sowie alle Aspekte des Immissionsschutzes.  

Das Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen. Diese lagen einen Monat lang in den Räumen des RP Gießen, im Rathaus in Stadtallendorf und in den Verwaltungen der Nachbarkommunen aus und wurden außerdem im Internet veröffentlicht. Hierzu wird noch ein Erörterungsverfahren stattfinden. Soweit die Einwendungen die Genehmigung der bauvorbereitenden Arbeiten betrafen, wurden sie geprüft und berücksichtigt.

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Oliver Keßler

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