Gießen. Der Herbst hat Einzug gehalten, und mit ihm die kühlen, ungemütlichen Tage. In vielen Haushalten werden jetzt wieder Duftkerzen, Aromaöle und Raumsprays verwendet, um eine behagliche Atmosphäre zu schaffen. Klassische Düfte wie Orange, Zimt, Vanille und Anis versüßen uns die dunklen Nachmittage und Abende. „Duftstoffe gehören einfach zur Herbst- und Winterzeit und sind sehr beliebt. Dennoch sollten bei Kauf und Anwendung einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden“, betont Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dessen Regierungspräsidium (RP) Gießen ist neben Arbeitsschutz auch für Produktsicherheit zuständig.
Auch natürliche ätherische Öle sind nicht ungefährlich
Viele dieser Duftstoffe enthalten potenziell allergieauslösende Inhaltsstoffe wie Limonen oder Citral. Diese Stoffe können bedenklich für Mensch und Umwelt sein, selbst wenn sie als „100% pflanzlich“ oder „bio“ deklariert sind. Auch natürliche ätherische Öle, die aus Pflanzen gewonnen werden, gelten oft als gefährliche Substanzen. Eine zu hohe Konzentration kann Haut- und Schleimhautreizungen oder Allergien auslösen. Besonders gefährdet sind Kinder, Asthmatiker und Menschen mit empfindlichen Atemwegen, die auf Duftstoffe mit Symptomen wie Atemnot, Schwindel oder Augenreizungen reagieren können.
Beim Kauf von Aromaölen und Duftprodukten ist es daher wichtig, auf einen möglichst geringen Gehalt allergieauslösender Stoffe zu achten. Auch die richtige Anwendung spielt eine entscheidende Rolle: „Weniger ist mehr“, lautet der Rat der Experten im Bereich Chemikaliensicherheit des Regierungspräsidiums. So reicht es oft schon, sparsam mit Duftlampen, Kerzen oder Raumsprays umzugehen, um einen angenehmen Raumduft zu erzeugen. Duftöle sollten sparsam dosiert werden – ob sie langsam von einer Oberfläche verdunsten oder schnell in der Luft verteilt werden. Und egal wie gut es duftet: Regelmäßiges Lüften ist ein Muss, insbesondere vor dem Schlafengehen.
Darüber hinaus sollte direkter Hautkontakt mit den Flüssigkeiten vermieden und Duftbehälter sicher außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Falls es doch zu einem Vorfall kommt, wie dem Verschlucken von Flüssigkeit, raten die Experten, umgehend den Giftnotruf (in Hessen unter 06131 19240) zu verständigen und die Produktverpackung bereitzuhalten.
Gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung
Niklas Meinen, zuständig im Bereich Chemikaliensicherheit beim RP Gießen, macht zudem auf die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung aufmerksam: Produkte mit potenziell gefährlichen Inhaltsstoffen müssen gemäß Chemikaliengesetzgebung entsprechend verpackt und mit Warnsymbolen versehen werden. Seit fast vier Jahren gibt es darüber hinaus den UFI, den „Unique Formula Identifier“. Diese 16-stellige Kennnummer ermöglicht es der Giftnotrufzentrale, im Notfall das Produkt genau zu identifizieren und wichtige Informationen schnell bereitzustellen.
Die RP-Experten erinnern daran: Für eine gemütliche und sichere Atmosphäre ist eine bewusste und sparsame Nutzung von Duftstoffen unerlässlich.
Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Dezernate für Arbeitsschutz und Produktsicherheit des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de und dem Betreff „Aromaöle“ zur Verfügung.