Hände von einer jungen und einer alten Person halten zusammen ein Papierherz.

Regierungspräsidium Gießen

Über 1,8 Millionen Euro für 39 Projekte

Regierungspräsidium Gießen bewilligt hessenweit Förderungen für soziale Projekte

Gießen. Viele soziale Projekte lassen sich oftmals nur mit Hilfe von Förderungen realisieren. Das Regierungspräsidium Gießen hat im vergangenen Jahr 2022 hessenweit soziale Projekte im Umfang von über 1,8 Millionen Euro gefördert. Die Förderverfahren hat es im Auftrag des Landes Hessen umgesetzt. „Insgesamt konnten mit diesen Fördergeldern 39 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ausgewählte Projekte aus verschiedenen Förderbereichen ganz Hessen unterstützt werden“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

So sind insbesondere Projekte zum Schutz von Frauen vor Gewalt mit rund 1.390.000 Euro gefördert worden. Ziel dieser Projekte ist es, die Prävention in Bezug auf geschlechtsbezogene Gewalt weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs-, Hilfs- und Schutzangeboten zu stärken. Hierfür wurden Zuschüsse in Form von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gewährt, die sowohl vorbeugend als auch für eine bessere Unterstützung für Frauen und Kinder in besonderen Notlagen ausgerichtet sind.

Auch der Bereich der Offenen Altenhilfe ist im Vorjahr gefördert worden, diesmal in einem Gesamtumfang von rund 146.000 Euro. Damit soll die Beratung von älteren Menschen in Fragen des seniorengerechten Wohnens sowie die politische Partizipation von älteren Menschen gefördert werden. Ein konkretes Beispiel: Durch die landesseitige Förderung der Landesseniorenvertretung Hessen werden ehrenamtliche Heimbeiräte geschult und kommunale Seniorenvertretungen unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich dem Thema Demenzerkrankung und ihrer Folgen. Hier konnten insgesamt über 519.000 Euro an verschiedene Träger bewilligt werden. Zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen wurden erneut Modellprojekte gefördert, die neue Konzepte und Strukturen bei der Versorgung Demenzerkrankter erproben (nach § 45 c SGB XI) und Modellprojekte zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe (nach § 45 d SGB XI) mit wissenschaftlicher Begleitung unterstützt. Die Mittel der Landesverbände der Pflegekassen werden, neben den Landesmitteln selbst, hessenweit ebenfalls durch das Regierungspräsidium Gießen bewilligt.

Schließlich konnten im Rahmen der Förderung von Behindertenverbänden vier Projekte zur Beratung Betroffener und für die Vermittlung von Gebärdendolmetschern mit insgesamt 51.500 Euro gefördert werden. „Trotz der stetigen Sparbemühungen des Haushaltsgesetzgebers ist es erfreulich, dass es auch im schwierigen Coronajahr möglich war, viele wichtige, soziale Programme durch das Land Hessen finanziell zu unterstützen“, sagt RP Christoph Ullrich.

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Oliver Keßler

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