Windkraftanlage

Regierungspräsidium Gießen

Windpark Altenschlag

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Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Altenschlag immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Windenergieanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele von Land und Bund leisten. Sie werden zusammen einen Stromertrag von circa 28.760 Megawattstunden (MWh) pro Jahr liefern können. Damit könnten insgesamt etwa 7.200 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf vollständig aus Windenergie decken.

Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb von drei modernen Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von jeweils 164 Metern, dem Rotordurchmesser von 149 Metern sowie einer Gesamthöhe von 239 Metern. Die Nennleistung beträgt 4,5 Megawatt (MW). Die Genehmigung beinhaltet den Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen sowie der Lager, Kranstell- und Vormontageflächen. Ebenfalls eingeschlossen sind die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Rodungs- und Wiederaufforstungs- und auch die naturschutzrechtlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.

Im Rahmen des Verfahrens wurden umfangreiche fachbehördliche Prüfungen, z.B. auf dem Gebiet des Naturschutz- und Forstrechts, der Einwirkung von Lärm und Schattenwurf, der Sicherheit des Luftverkehrs, von Wasser und Boden, des Baurechts, des Denkmalschutzes, des Brandschutzes geklärt, um nur einige zu nennen. Zugleich wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurden miterteilt. In einem eigenständigen Verfahren (Annex) wird über die Zuwegung und Kabeltrasse entschieden.

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