Faulbehälter von Kläranlagen sind häufig nur zu 50Prozent ausgelastet. Durch die Mitbehandlung von Co-Substraten und eine Optimierung des Faulbehälterbetriebs können die Gasgewinnung und die Stromerzeugung erheblich gesteigert werden.
Für die Zulassung einer Co-Vergärung in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen ist es zweckmäßig, die im Einzelfall zu beachtenden technischen und rechtlichen Randbedingungen, die Zulässigkeit bezüglich bestimmter Substrate, das Prüfverfahren und das Zulassungsverfahren konkreter zu beschreiben sowie die zuständigen Behörden zu nennen. Daher wurde eine Arbeitshilfe erstellt, die sich an die Anlagenbetreiber und Vollzugsbehörden in Hessen richtet. Diese Arbeitshilfe kann als Grundlage für die Zulassung von Faulbehältern zur Co-Vergärung herangezogen werden.