Die Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Abwassereigenkontrollverordnung – EKVO) verpflichtet Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen, diese zu kontrollieren. Die Art und der Mindestumfang der Eigenkontrolle richten sich, soweit in Erlaubnisbescheiden nichts anderes bestimmt ist, nach den in der EKVO beschriebenen Anforderungen.
Die Verordnung regelt insbesondere die Eigenkontrolle von
- Abwasserkanälen und -leitungen
- Regenentlastungsanlagen, Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken
- Kläranlagen, die direkt in Gewässer einleiten sowie
- Indirekteinleitern durch die Betreiber der nachfolgenden kommunalen Abwasseranlagen.
Für die Erstellung der Jahresberichte steht ein Programm zur Verfügung (EKVO-Client). Dieses steht auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zum Download bereit bzw. kann beim HLNUG unentgeltlich auf CD angefordert werden.