Nach §7 Hessisches Wassergesetz – aufbauend auf der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL – sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass ein guter ökologischer und chemischer Zustand nach § 25 a des Wasserhaushaltsgesetzes erreicht wird.
Um diesen Zustand zu erreichen, gilt es unter anderem, den Phosphorgehalt zu reduzieren. Laut Entwurf des Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen stammen circa 50 Prozent des in die Gewässer eingetragenen Phosphors aus kommunalen Kläranlagen.
Projekt
Daher hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits vor etlichen Jahren das Projekt „Ertüchtigung von Kläranlagen ab 1.000 Einwohnerwerten (EW) zur verbesserten Phosphor-Elimination“ ins Leben gerufen, mit dem die Fachhochschule Gießen-Friedberg (heute Technische Hochschule Mittelhessen) beauftragt wurde.
Die hierfür notwendigen Maßnahmen auf den Kläranlagen sind in einer Arbeitshilfe beschrieben worden. Diese Arbeitshilfe ist ein Bestandteil eines Umsetzungskonzeptes der Wasserrahmenrichtlinie, die die Arbeit der Verwaltung in diesem Aufgabenbereich konkret und praxisnah unterstützt und einen sachgerechten und einheitlichen Vollzug in Hessen gewährleistet. Neben den grundsätzlichen verfahrenstechnischen Fragestellungen wird auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Maßnahmen betrachtet.
Maßnahmenprogramm 2021-2027
Nach den Erfolgen, die durch die Phosphor-Elimination bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2016-2021 erreicht wurden, bestehen immer noch Defizite, was die Phosphatbelastung der Gewässer angeht. Anhand der landesweiten Messungen durch das HLNUG wurden auch Ammonium/Ammoniak als belastungsrelevante Parameter identifiziert. Das Maßnahmenprogram 2021-2027 sieht daher weiterhin Maßnahmen zur Verminderung des Phosphateintrages vor, aber auch die Verminderung der Ammonium-/Ammoniakeinträge aus punktuellen Einleitungen ist geplant.