Bedrohung durch selbst hergestellte Explosivstoffe

Bestimmte Chemikalien können für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Terroristen verwenden sie beispielsweise zur Herstellung von Explosivstoffen, mit denen Anschläge verübt werden.

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In der EU ist die Bedrohungslage durch selbst hergestellte Explosivstoffe hoch – Tendenz steigend. Um den Missbrauch von Chemikalien zu verhindern, wurde in Deutschland das Ausgangsstoffgesetz erlassen. Es basiert auf der europäischen Verordnung (EU) 2019/1148. In dieser Verordnung sind die als Ausgangsstoffe bezeichneten Chemikalien abschließend gelistet. Dabei wird zwischen beschränkten (Anhang 1) und meldepflichtigen (Anhang 2) Ausgangsstoffen unterschieden.

Beschränkte Ausgangsstoffe sind:
•Ammoniumnitrat (mit einem Stickstoffgehalt im Verhältnis zum Ammoniumnitrat über 16 %)
•Kaliumchlorat (> 40 %)
•Kaliumperchlorat (> 40 %)
•Natriumchlorat (> 40 %)
•Natriumperchlorat (> 40 %)
•Nitromethan (> 16 %)
•Salpetersäure (> 3 %)
•Schwefelsäure (> 15%)
•Wasserstoffperoxid (> 12 %)

Meldepflichtige Ausgangsstoffe sind:
•alle beschränkten Ausgangsstoffe bis zu den genannten Konzentrationswerten
•Aceton
•Aluminium (Pulver)
•Calciumammoniumnitrat
•Calciumnitrat
•Hexamin
•Kaliumnitrat
•Magnesium (Pulver)
•Magnesiumnitrat-Hexahydrat
•Natriumnitrat

Beschränkte Ausgangsstoffe dürfen nur noch bis zu den genannten Konzentrationswerten an Privatpersonen abgegeben werden. Oberhalb der genannten Konzentrationswerte dürfen diese Stoffe von Privatpersonen weder besessen, gehandelt noch verwendet werden.

Wer in Hessen mit Produkten handelt, die Ausgangsstoffe beinhalten, muss verdächtige Transaktionen oder deren Versuche sowie das Abhandenkommen und den Diebstahl erheblicher Mengen dieser Stoffe innerhalb von 24 Stunden an das Hessische Landeskriminalamt melden.
E-Mail-Adresse: monitoring-ausgangsstoffgesetz.hlka@polizei.hessen.de oder Telefonnummer: 0611 83-8486.

Das Regierungspräsidium Gießen ist die hessenweit zuständige Inspektionsbehörde nach dem Ausgangsstoffgesetz. Dafür wurden der Behörde umfassende Befugnisse zur Überwachung von Transaktionen und des Besitzes von Ausgangsstoffen erteilt. So kann sie bei Händlern, Wirtschaftsakteuren, gewerblichen Verwendern und Privatpersonen Auskünfte einholen, Besichtigungen durchführen, Dokumente einsehen, Proben nehmen und sogar verdeckte Testkäufe durchführen.

Außerdem überwacht das Regierungspräsidium Gießen, ob der Handel (inkl. Online-Handel und Online-Marktplätze) notwendige Maßnahmen für den Verkauf von Ausgangsstoffen getroffen hat, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend unterwiesen wurden und die Meldewege klar definiert sind.