Die für die Planungsregion Mittelhessen zu bildende Regionalversammlung stellt die Verbindung zwischen Kommunal- und Landesplanung dar. Sie wird indirekt gewählt und ist für die Regionalplanung das unmittelbar zuständige Beschlussorgan. Die Regionalversammlung ist Trägerin von Rechten und Pflichten und wird durch den von den Mitgliedern der Regionalversammlung gewählten Vorsitzenden oder die Vorsitzende nach außen vertreten.
Zu den bedeutendsten Aufgaben der Regionalversammlung zählen Beschlussfassungen über
- die Aufstellung, Änderung und Aufhebung des RPM/TRPEM und
- die Abweichung von den Zielen des RPM/TRPEM.
Darüber hinaus zählen zu ihren Befugnissen auch Stellungnahmen zu
- Festlegungen des Landesentwicklungsplans Hessen sowie einschlägigen Abweichungsverfahren,
- (vereinfachten) Raumordnungsverfahren,
- raumbedeutsamen Plänen und Maßnahmen und
- sonstigen Fragen der Raumordnung in der Region Mittelhessen.
Zur Regelung ihrer inneren Strukturen und Abläufe hat die RVM eine Geschäftsordnung beschlossen. Die RVM besteht aus 31 Mitgliedern, die aktuell für den Zeitraum von 2021 bis 2026 von den Kreistagen der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg sowie den Stadtverordnetenversammlungen der Städte Gießen, Marburg und Wetzlar gewählt wurden. Organisatorisch unterteilt sie sich in ein Präsidium sowie derzeit zwei feste Ausschüsse, den Haupt- und Planungsausschuss (HuP) sowie den Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur (EULI).