Versorgungsverwaltung
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Erreichbarkeiten
Der Arbeitsbereich Elterngeld ist telefonisch nur eingeschränkt montags und mittwochs in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten können Sie uns per E-Mail elterngeld@havs-kas.hessen.de erreichen. Bitte geben Sie immer Ihr Geschäftszeichen, Name und Geburtsdatum des Kindes und Ihre Telefonnummer sowie Ihre konkrete Fragestellung zum Thema Elterngeld oder Elternzeit an.
Haben Sie Fragen zu den Zahlungsterminen des Elterngeldes? Diese finden Sie auf der letzten Seite Ihres Bescheides.
Von Anfragen zum Sachstand oder zum Eingang übersandter Unterlagen bitten wir Sie abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Arbeitsbereich Schwerbehindertenrecht ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar.
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen einen Termin!
Aufgabenbereiche der HÄVS
Stellenangebote
Aktuelle Information der Elterngeldstellen in Hessen:
Zur Vermeidung von Rückfragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld im Jahr 2023 erhalten Sie nachstehende Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme:
Im Monat Februar 2024 werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung an alle Elterngeldempfänger des Jahres 2023 Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt verschickt, die die gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes ausweisen.
Sollten Sie bei der Angabe des Leistungszeitraumes Abweichungen zu den Lebensmonaten Ihres Kindes feststellen, für welches Ihnen Elterngeld gewährt worden ist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Die automatisiert erstellten Bescheinigungen geben für steuerliche Zwecke immer den Zeitpunkt an, zu dem die Anweisung des Geldes an die Elterngeldempfänger erfolgt ist.
Die Bescheinigungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt und dienen Ihrer Information und dem Nachweis von Elterngeldzahlungen, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 angeben müssen.
Elterngeldempfänger, die für das Jahr 2023 keine Einkommenssteuererklärung einreichen, können die ihnen übersandte Bescheinigung als gegenstandslos betrachten.
Eine Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle, um Fragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung zu klären, sollte damit entbehrlich sein.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Telefon
Fax
0561/2099 - 240
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Mündener Straße 4
34123 Kassel
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen einen Termin!
Weitere Informationen gibt es hierÖffnet sich in einem neuen Fenster
Anfahrt:
Das HAVS Kassel ist mit der Buslinie 32 Haltestelle „Bettenhäuser Straße“ sowie mit der Buslinie 52 Haltestelle „Salzmannshausen“ zu erreichen.
Bitte geben Sie bei Ihren Schreiben - falls bekannt – das Geschäftszeichen an!