Gießen. Was in vielen Ländern der EU bereits länger Realität ist, gilt nun auch in Deutschland. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie beträgt die Mindestvertragslaufzeit von Telekommunikationsverträgen nur noch ein statt wie bisher zwei Jahre. Auch eine automatische Vertragsverlängerung wird es nicht mehr geben. „Die Europäische Union schützt und stärkt wieder einmal die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, betont Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich für das EU-Informationszentrum Gießen. Dieses hat seinen Sitz im Regierungspräsidium Gießen.
Das EU-Parlament und der Ministerrat hatten bereits im Dezember 2018 die Richtlinie beschlossen, die nun durch Bundesrat- und Bundestag zum Jahresbeginn umgesetzt wurde. Bis zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verlängerte sich ein Vertrag nach dem Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit immer um ein ganzes Jahr. Die Kündigungsfrist betrug dann oft auch noch drei Monate. „Die Telekommunikation ist zwar fast grenzenlos – vor allem innerhalb der Europäischen Union. Leider war das im Vertragswesen lange nicht so“, erklärt RP Ullrich. „Das wird nun europaweit harmonisiert, um Anbieterwechsel zu erleichtern und den Wettbewerb zu verbessern.“
Auch Mitgliedschaften im Fitnessstudio einfacher kündbar
Die gesetzlichen Änderungen durch die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffen aber nicht nur Mobilfunk- oder Internetverträge. Auch zum Beispiel Mitgliedschaften im Fitnessstudio werden nun einfacher kündbar. Sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, ist zukünftig eine Kündigung jederzeit zum Ende des Monats möglich. Der Leiter des Gießener EU-Informationszentrums Michael Schär ergänzt: „Das gilt nicht nur für neue Verträge, sondern auch für bestehende.“
Weitere Informationen zum europäischen Verbraucherschutz und viele weitere nützliche Informationen sind beim EU-Informationszentrum Gießen per E-Mail über eu-infozentrum@rpgi.hessen.de oder am Telefon unter 0641 303-3344 erhältlich.