Symbolfoto Asbestsanierung

Regierungspräsidium Gießen

RP-Mitarbeiter deckt Urkundenfälschung auf

Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien gelten besondere Vorschriften – Unternehmen müssen Sachkunde nachweisen

Wer beispielsweise ein Dach neu decken möchte, überlässt Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen daher gerne Profis. Doch auch die müssen sich auskennen und an die Vorgaben halten, die ihrem Schutz und dem von anderen dienen.

Dr. Christoph Ullrich Regierungspräsident

Gießen/Biedenkopf. Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist Vorsicht geboten. Denn Asbestfasern verursachen aggressive und meist tödliche Krebserkrankungen. „Wer beispielsweise ein Dach neu decken möchte, überlässt Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen daher gerne Profis. Doch auch die müssen sich auskennen und an die Vorgaben halten, die ihrem Schutz und dem von anderen dienen“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die Baukontrolleure seiner Behörde haben auch ein besonderes Auge auf Asbestsanierungsmaßnahmen. Für die gibt es klare Regeln. Eine solche ist, dass Unternehmen, die solche Arbeiten ausführen, ihre Sachkunde nachweisen müssen. Und das, bevor es überhaupt ans Arbeiten geht. Baukontrolleur Jörg Heller hat in diesem Zusammenhang eine dreiste Urkundenfälschung aufgedeckt.

Kürzlich hatte ein südhessisches Bauunternehmen den Auftrag bekommen, asbesthaltige Materialien an einem Gebäude in Biedenkopf auszubauen. „Bevor solche Arbeiten in einem der fünf mittelhessischen Landkreise durchgeführt werden dürfen, müssen diese vom Unternehmen bei den Arbeitsschutzdezernaten des Regierungspräsidiums Gießen angezeigt werden“, erklärt Jörg Heller. Zusammen mit den amtlichen Formularen sind auch Sachkundenachweise vorzulegen. Denn der Ausbau von asbesthaltigen Baustoffen darf nur von Firmen durchgeführt werden, deren Mitarbeiter erfolgreich einen behördlich anerkannten Lehrgang für solche Tätigkeiten absolviert haben.

Bei der Durchsicht der vom Unternehmen übermittelten Unterlagen fiel dem Experten sofort die schlechte Qualität der insgesamt drei eingescannten Sachkundenachweise auf. Die Nachfrage bei den verschiedenen Lehrgangsträgern, die diese Nachweise ausgestellt haben sollten, ergab: Alle Dokumente waren gefälscht. Das Unternehmen besaß überhaupt keine Sachkunde für den Umgang mit Asbest und durfte die Arbeiten deshalb gar nicht ausführen. Daraufhin wurde Strafanzeige bei der zuständigen Darmstädter Staatsanwaltschaft gestellt.

Der Gießener Baukontrolleur informierte den Bauherrn über diese Ungereimtheiten. Dieser beauftragte umgehend ein Unternehmen, das alle Nachweise vorlegen konnte und die Arbeiten nach ordnungsgemäßer Anzeige auch fachgerecht ausführte.

Weitere Informationen über den Umgang mit Asbest erhalten Interessierte bei den Arbeitsschutzdezernaten im Gießener Regierungspräsidium auf der Internetseite unter https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/arbeitnehmerschutz/arbeitsschutz-auf-baustellen/asbestsanierungÖffnet sich in einem neuen Fenster, per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de (Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg) oder arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de (Landkreis Limburg-Weilburg) sowie telefonisch unter 0641 303-3237 oder 0641 303-8600 (nur Landkreis Limburg-Weilburg).

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