Gießen/Mittelhessen. Seit 10. Januar liegt der Entwurf des Regionalplans Mittelhessen offen. Bereits im Vorfeld hat für jeden der fünf mittelhessischen Landkreise eine Informationsveranstaltung in Form von Videokonferenzen stattgefunden. Zielgruppe waren sowohl Rathauschefinnen und -chefs als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungsämtern und Kreisverwaltungen. „Aber nicht nur Kommunen und Behörden können Stellungnahmen zum Entwurf abgeben, sondern auch die Öffentlichkeit. Daher war es naheliegend, auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger Mittelhessens eine Infoveranstaltung anzubieten“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Diese hat jetzt in digitaler Form stattgefunden.
Federführend dabei war, wie auch in dem gesamten Prozess, die Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Gießen als Geschäftsstelle der Regionalversammlung. Zahlreiche Interessierte nahmen an der Veranstaltung, die von Regierungspräsident Ullrich eröffnet wurde, teil. „In rund zwei Stunden konnten wir mit unserer Präsentation nicht nur einen Überblick über die Inhalte des Planentwurfs geben, sondern auch einige Verständnisfragen der Bürgerinnen und Bürger klären“, fasst Dr. Ivo Gerhards, Leiter der Oberen Landesplanungsbehörde, zusammen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer interessierten sich besonders für das Thema Siedlungsstruktur. Wie wird der maximale Wohnsiedlungsflächenbedarf ermittelt? Werden auch Reserven in noch nicht vollständig bebauten Gebieten berücksichtigt? Inwieweit kann die Regionalplanung auch Leerstand berücksichtigen? Diese und andere Fragen, etwa wie die Vorranggebiete für Landwirtschaft ermittelt wurden, beantworteten Dr. Ivo Gerhards und seine Kolleginnen und Kollegen gerne.
Wichtigste Infos auf nahezu 60 Seiten
Da eine solche Veranstaltung nicht in sämtlichen 101 Städten und Gemeinden in Mittelhessen beziehungsweise für alle interessierten Vereinigungen oder andere Gruppen angeboten werden kann, ist die Präsentation auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter https://rp-giessen.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-mittelhessenÖffnet sich in einem neuen Fenster (rechts unter „Aktuelle Unterlagen“) verfügbar. Auf nahezu 60 Seiten wurden die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Erklärt wird unter anderem, was Regionalplanung überhaupt ist und welche Neuerungen es verglichen mit dem Plan von 2010 gibt. Informationen gibt es auch zu den Themen Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen, Arten- und Biotopschutz oder auch Forst- und Landwirtschaft. Hinweise zum Beteiligungsverfahren und eine Liste der Ansprechpartner im Regierungspräsidium Gießen runden die Präsentation ab.
Seit 10. Januar und noch bis zum 11. März wird der Entwurf des Regionalplans Mittelhessen offengelegt. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum und bis zwei Wochen danach abgegeben werden. Die umfangreichen Unterlagen können in den Kreishäusern der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und dem Vogelsbergkreis sowie in der Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen (Colemanstraße 5, 35394 Gießen; Zimmer 123; montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sind auch im Beteiligungsportal unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180Öffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Über das Portal können zudem Stellungnahmen digital abgegeben werden.
Regionalversammlung entscheidet über neuen Regionalplan
Alle eingehenden Stellungnahmen werden bearbeitet und im Kontext der Gesamtplanung von der Regionalversammlung beraten. Das 31-köpfige Gremium entscheidet schließlich über den neuen Regionalplan. Wann das sein wird, ist noch unklar – ebenso, ob eine weitere Offenlage erforderlich ist.