Allgemeinverfügung Afrikanische Schweinepest (ASP) Das Regierungspräsidium Gießen erlässt als zuständige Behörde nach § 81 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) gem. Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/429 folgende Allgemeinverfügung. Lesedauer:2 Minuten Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung Afrikanische Schweinepest (ASP) (PDF/325.09 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster Schlagworte zum Thema Öffentliche Bekanntmachungen
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