Stiftungsaufsicht Bürgerstiftung Dr. Ruth Freund Gemäß § 86b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 3 Hessisches Stiftungsgesetz. Lesedauer:2 Minuten Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Bekanntmachung Bekanntmachung Bürgerstiftung Dr. Ruth Freund (PDF/118.79 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster Schlagworte zum Thema Öffentliche Bekanntmachungen Stiftungen
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