Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

CURSOR Familienstiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 82 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der „CURSOR Familienstiftung“ mit Sitz in Buseck als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts.